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Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002
Buch 3: Sachenrecht, Abschnitt 4: Dienstbarkeiten, Titel 2: Nießbrauch, Untertitel 3: Nießbrauchaneinem Vermögen
§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
...(0) Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2002 211