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Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002
Buch 1: Allgemeiner Teil, Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte, Titel 3: Vertrag
§ 148 Bestimmung einer Annahmefrist
...(0) Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.