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Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002
Buch 4: Familienrecht, Abschnitt 2: Verwandtschaft, Titel 7: Annahme als Kind, Untertitel 1: Annahme Minderjähriger
§ 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
...(0) Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der