![]() | §1948 -
§1950 -
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| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 | |
| Buch 5: Erbrecht, Abschnitt 2: Rechtliche Stellungdes Erben, Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts | |
| § 1949 Irrtum über den Berufungsgrund | |
| ...(1) Die Annahme gilt als nicht erfolgt, wenn der Erbe über den Berufungsgrund im Irrtum war. | |
| ...(2) Die Ausschlagung erstreckt sich im Zweifel auf alle Berufungsgründe, die dem Erben zur Zeit der Erklärung bekannt sind. | |