![]() | §1988 -
§1990 -
- ![]() |
| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 | |
| Buch 5: Erbrecht, Abschnitt 2: Rechtliche Stellungdes Erben, Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, Untertitel 3: Beschränkungder Haftungdes Erben | |
| § 1989 Erschöpfungseinrede des Erben | |
| ...(0) Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung. | |