 | §2008 -
§2010 -
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| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 |
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| Buch 5: Erbrecht, Abschnitt 2: Rechtliche Stellungdes Erben, Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, Untertitel 4: Inventarerrichtung,unbeschränkte Haftungdes Erben |
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| § 2009 Wirkung der Inventarerrichtung |
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| ...(0)
Ist das Inventar rechtzeitig errichtet worden, so wird
im Verhältnis zwischen dem Erben und den Nachlassgläubigern
vermutet, dass zur Zeit des Erbfalls weitere
Nachlassgegenstände als die angegebenen nicht vorhanden
gewesen seien. |