 | §2078 -
§2080 -
-  |
|
| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 |
|
| Buch 5: Erbrecht, Abschnitt 3: Testament, Titel 1: Allgemeine Vorschriften |
|
| § 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten |
|
| ...(0)
Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden,
wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen
Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein
ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht
bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren
oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung
ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der
Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung
getroffen haben würde. |