![]() | §2158 -
§2160 -
- ![]() |
| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 | |
| Buch 5: Erbrecht, Abschnitt 3: Testament, Titel 4: Vermächtnis | |
| § 2159 Selbständigkeit der Anwachsung | |
| ...(0) Der durch Anwachsung einem Vermächtnisnehmer anfallende Anteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser oder der wegfallende Vermächtnisnehmer beschwert ist, als besonderes Vermächtnis. | |