 | §358 -
§362 -
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| Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002 |
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| Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt 3: Schuldverhältnisseaus Verträgen, Titel 5: Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen, Untertitel 2: Widerrufs-und Rückgabe-rechtbei Verbraucherverträgen |
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| § 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen |
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| ...(0)
Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens
verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen
Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den
verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung
seiner Leistung berechtigen würden. Dies gilt nicht, wenn
das finanzierte Entgelt 200 Euro nicht überschreitet, sowie
bei Einwendungen, die auf einer zwischen diesem Unternehmer
und dem Verbraucher nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags
vereinbarten Vertragsänderung
beruhen. Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen,
so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst
verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. |