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Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt 4: Erlöschender Schuldverhältnisse, Titel 2: Hinterlegung
§ 375 Rückwirkung bei Postübersendung
...(0) Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.