| BGB |
§2016 -
§2018 -
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Bürgerliches Gesetzbuch § 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung. |