| SGB12 |
§55 -
§57 -
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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte Hilfe in einer den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätte kann geleistet werden. |