| SGB3 |
§208 -
§210 -
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung § 209 Anspruch Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben 1. Anspruch auf Wintergeld a) in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwands-Wintergeld) und b) in der Schlechtwetterzeit als Zuschuß zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschuß-Wintergeld), 2. Anspruch auf Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluß an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung, wenn die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen erfüllt sind. | ||||||