SGB9 §4 - §6 - Drucken

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

§ 5 Leistungsgruppen

Zur Teilhabe werden erbracht

1.  

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.  

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.  

unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.  

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.