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Akzessorisch

Akzessorisch ist ein Begriff aus der juristischenFachspracheund bedeutet abhängig oder gebunden.

Der Begriff wird vielfältig verwendet:

  1. Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Erlischt die Forderung, so erlischt damit auch die Sicherheit.
  2. Akzessorische Forderungen sind beispielsweise:
    • die Bürgschaft
    • die Hypothek
    • das Pfandrechtan beweglichen Sachen, Forderungenund anderen Rechten
  3. Zu den nicht akzessorischen, auch fiduziarischenoder treuhändischen Forderungen genannt, zählt u. a.
    • die Grundschuld
Von "http://de.wikipedia.org/Akzessorisch"



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