| |
Akzessorisch ist ein Begriff aus der juristischenFachspracheund bedeutet abhängig oder gebunden.
Der Begriff wird vielfältig verwendet:
- Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Erlischt die Forderung, so erlischt damit auch die Sicherheit.
- Akzessorische Forderungen sind beispielsweise:
- die Bürgschaft
- die Hypothek
- das Pfandrechtan beweglichen Sachen, Forderungenund anderen Rechten
- Zu den nicht akzessorischen, auch fiduziarischenoder treuhändischen Forderungen genannt, zählt u. a.
Seitenkategorien: Allgemeine Zivilrechtslehre| Finanzierung
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|