|
Ein Antrag ist im öffentlichen Rechtbeziehungsweise im Prozessrechtdas Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behördeoder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregungdadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragende auch ein Rechtauf eine Entscheidung hat.
In einem Parlament(Bundestag, Landtagetc.) ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze. Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.
Formal wird unterschieden zwischen Anträgen und Gesetzentwürfen.
Die Summe der gestellten Anträge bildet nach Redaktionsschluss die Tagesordnung.
Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
|
Bild:Wiktionary-ico-de.png
| Wiktionary: {{{2|Antrag}}} ? Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
|
Seitenkategorien: Prozessrecht| Allgemeines Verwaltungsrecht
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|