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Antrumgastritis

Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Dies stellt eine Abweichung vom Grundsatz des Legalitätsprinzipsdar, nach welchem die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen verpflichtet sind, bei Erlangung der Kenntnis von einer Straftat einzuschreiten. (In Österreich nennt man das Prinzip der Strafverfolgung von Amts wegen Offizialprinzip). Unterschieden wird zwischen absolutem und relativem Antragsdelikt:

Absolutes Antragsdelikt

Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantragnicht verfolgt werden, dessen Fehlen ein echtes Verfolgungshindernis (wie zum Beispiel auch Verjährung) darstellt. Nach deutschem Recht ist beispielsweise der Hausfriedensbruch(§ 123 StGB) absolutes Antragsdelikt.

Relatives Antragsdelikt

Der Großteil der Antragsdelikte im deutschen Recht sind so genannte relative Antragsdelikte, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaftjedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Die Straftaten sind dann weiterhin verfolgbar. Das deutsche Recht kennt unter anderem die einfache vorsätzliche Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) als relatives Antragsdelikt.

Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Von "http://de.wikipedia.org/Antragsdelikt"



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