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Unter der Autonomie des Steuerrechts versteht man die Selbständigkeit gegenüber dem Zivilrecht, das zwar vorher existierte (Vorherigkeit im Sinne der Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts), aber deswegen im Bereich der Besteuerung nicht vorrangig gilt, sondern nur die Grundordnung für die Beurteilung wirtschaftlicher Vorgänge schafft. So ist es möglich, dass das Steuerrecht den gleichen Sachverhalt anders behandelt als das Zivilrecht. Es gibt jedoch auch die Meinung, dass dem Zivilrecht Rangpriorität zukomme, es also dem Steuerrecht vorgehe.
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