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Eine Sekte (lat.: entweder von sequi = folgen; (Nach-)Folge, Richtung, Denkweise, Partei, Schule oder auch von secta = geschnitten, (via) secta: Vorgegebener Weg, Partei, Abspaltung (von der Hauptströmung) oder auch in Verbindung via secta secuti = die Sektenanhänger (was ein Indiz sein könnte, dass beide Wortstämme an der Entstehung des Begriffs beteiligt sein könnten) bezeichnet im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig eine religiöse Organisation, die durch ein Schismaoder die Abspaltung von einer etablierten Religionentstanden ist.
Im Alltagssprachgebrauch sind Sekten meist mit Hinblick auf ein tatsächliches oder vermeintliches Konfliktpotential mit ihrer Umgebung hin definiert.
Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind über die gesamte Menschheitsgeschichte entstanden - viele gingen unter, einige überleben in Nischen, manche haben sich gar als Weltreligion - wie z.B. das Christentum, das zunächst eine jüdische Sekte war - oder als Staatsreligion etabliert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschichte
- 2 Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte
- 2.1 Umgangssprachlich
- 2.2 Wissenschaftlich
- 2.3 aus staatlicher Sicht (BR Deutschland)
- 2.4 Anwendung auf Extreme
- 3 Neutrale Differenzierung religiöser Gruppen
- 3.1 Nach Organisationsform
- 3.2 Nach Lehre
- 3.3 Nach Autoritätsgefälle
- 4 Kontroversen
- 5 Zusammenfassung
- 6 Siehe auch
- 7 Literatur
- 8 Weblinks
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Geschichte
Die nicht-christliche Antikebezeichnete bestimmte philosophische oder religiöse Gruppierungen wertfrei als Sekten. Auch die ersten Christen wurden in diesem neutralen Sinne als ?Sekte der Nazarener?, eine Richtung des Judentums bezeichnet.
Paulusverwendet das Wort ??????? ?hairesis? in seinen Briefen für Spaltungen innerhalb der Gemeinde (z. B. 1 Ko11,19). Diese Spaltungen als solche werden von ihm negativ bewertet, ohne dass er dabei einer bestimmten Richtung unter ihnen den Vorzug gibt.
In der Alten Kirchewurde der Begriff hairesis dann immer mehr für Abweichungen von der gemeinsamen Lehre der mit einander in Kommunionstehenden christlichen Gemeinden verwendet und im vierten Jahrhundert hatte er dann kirchlich die Bedeutung Irrlehre.
Dieser Begriff wurde dann von der lateinischen Kirche des Mittelaltersals secta, Sekte, übernommen. So wurden die Protestanten als secta lutherana bezeichnet und auch im deutschen Sprachgebrauch redete die katholische Kirche noch bis ins 20. Jahrhundertin manchen Texten von Sekten, wenn sie die evangelischen Kirchen meinte.
Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte
Umgangssprachlich
Im landläufigen Sprachgebrauch wird mit Sekte oft eine religiöse Gruppe gemeint, die vom Sprecher in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch angesehen wird. Unter die Bezeichnung fallen sowohl ältere christliche Gruppen, die sich in der Lehre und/oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden (Mormonen, Christliche Wissenschaft) als auch einige Gruppen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und die auch als Jugendsekten bezeichnet werden, da sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten (Scientology, Vereinigungskirche, Universelles Leben). Aber auch Gruppen innerhalb der großen Kirchen wie z.B. Opus Deiwerden oft als Sekten bezeichnet.
In den letzten Jahrzehnten wird diese umgangssprachliche Bezeichnung jedoch von seriösen Quellen mehr und mehr als nicht korrekt gesehen. Meyers Enzyklopädisches Lexikonvon 1977schreibt: ?Mit dem Wort ?Secte? wird heute weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert.? und die Frankfurter Allgemeine Zeitung1994?Der Begriff ?Sekte? hat heute einen negativen Beigeschmack und wird als ?Kampfbegriff? gebraucht.?
Wissenschaftlich
Im rechtlichen, soziologischenund religionswissenschaftlichenKontextwird das Wort heute kaum mehr verwendet. Das Münchner Rechtslexikonschreibt zum Beispiel, der Begriff ?Sekte? habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte. Die früher als "Sekten" bezeichneten Gruppen werden heute meist unter dem neutraleren Labeln ?Neue religiöse Bewegungen? oder ?Alternativreligionen? zusammengefasst. Kleinere, schlecht organisierte spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als ?Anbieter am Lebenshilfemarkt? bezeichnet.
Max Weberdefiniert in seiner Untersuchung über die Protestantische EthikSekten als voluntaristische Gemeinschaften, in die man aufgrund einer persönlichen Entscheidung und nur nach eingehender Prüfung durch die Sekte aufgenommen wird. Im Gegensatz dazu sind Kirchenfür ihn ?Anstalten?, in die man hineingeboren wird. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist folglich obligatorisch.
aus staatlicher Sicht (BR Deutschland)
Die Enquête-Kommission'Sogenannte Sekten und Psychogruppen' verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:
- ?Wie häufig der Begriff ?Sekte? auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. ? Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Übersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die außerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter(vgl. z. B. die Konstitution Ad Deusdes Kaisers Friedrich II.von 1220) wurde das ?widerspenstige Anhängen? an eine ?Sekte? in Achtgetan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z. B. die Bamberger Halsgerichtsordnungvon 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillichschrieb: Wer gegen das kanonisierteDogmaverstößt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. ? Mit der Erklärung der Religionsfreiheitin den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetzkennt nur
- Religionen
- Religionsgesellschaften
- Religionsgemeinschaften;
- staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da außerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weberforderte, gelöst werden kann, ist er äußerst fragwürdig geworden.?
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 670/91 in seinem Beschluss vom 26. Juni 2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs ?Sekte? in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierungunbedenklich ist:
- ?Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese Äußerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als ?Sekte?, ?Jugendreligion?, ?Jugendsekte? und ?Psychosekte? bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese Äußerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.? (Randnummer 56)
- ?Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner Äußerungen verständlich umschreiben, sofern die Äußerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind.? (Randnummer 61)
- "Allerdings soll die Bezeichnung "Sekte" nach der Empfehlung der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestags in Verlautbarungen staatlicher Stellen über Gruppierungen der hier vorliegenden Art in Zukunft nicht weiter verwendet werden. Der Gebrauch im seinerzeitigen Kontext war aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."
James T. Richardson, Professor für Soziologiean der Universität von Nevada (USA), spricht sich dafür aus, den Begriff in Rechtsfällen zu verbieten, denn ?der Begriff trägt einfach zu viel Ballast mit sich herum, um die beiläufige Verwendung in Fällen zu gestatten, die dazu dienen sollen, eine rationale Beurteilung wichtiger Fragen vorzunehmen.? Des weiteren widerspricht der bewusst herabwertende Sekten-Begriff dem verbreiteten Grundansatz der Religionswissenschaft, wie ihn Tworuschkaformuliert: Grundsätzlich ist die Religionswissenschaft um methodische Neutralitätund Werturteilsfreiheitbemüht. Dem beschreibenden Charakter einer Religionsdarstellung muss deshalb auch die Bezeichnung für die jeweilige Gemeinschaft entsprechen.
Willy Fautré, Präsident der Organisation Human Rights Without Frontiers, hat festgestellt: ?Außerhalb ihres Bereichs bezeichnen die großen Weltreligionengewöhnlich alle anderen religiösen Gemeinschaften als ?Sekten? oder ?Kulte? mit all dem negativen Beiklang, der sich aus dieser Wortwahl ergibt. Sie verwenden diese Bezeichnung, um Splittergruppen in ihren eigenen Reihen oder neue religiöse Bewegungen zu charakterisieren, die ihre Theologie oder ihre Vorherrschaftin bestimmten Teilen der Welt in Frage ziehen. ? Der Begriff ?Sekte? wird hauptsächlich dann gebraucht, wenn aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel durch fremdartige Handlungen oder zweifelhafte Wertvorstellungen, eine gewisse Spannung zwischen einer neu etablierten religiösen Bewegung und dem religiösen Establishment oder der bürgerlichen Gesellschaft besteht. Dieses Phänomen ist nicht neu, sondern tritt in der gesamten Menschheitsgeschichte immer wieder auf.? (Human Rights Without Frontiers, European Magazine of Human Rights, 8. Jahrgang, Nr. 2-3/1996, ?Bulgarian Helsinki Committee?, S. 6, 7.)
Anwendung auf Extreme
Einige landläufig als Sekte bezeichneten Gruppierungen stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichenGründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuernzu genießen. Bekanntestes Beispiel dafür ist Scientology.
Vereinzelt geraten radikaleSekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionengegen Mitglieder oder Außenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind der Massenselbstmord der über 900 Mitglieder der Volkstempel-Sekte 1978 in Guayana, der Widerstand der Davidianergegen die US-Behörden 1993, bei dem vier Polizisten und über 80 Sektenmitglieder starben, die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen, und der Heaven's Gate-Massenselbstmord mit 39 Toten. Der größte Anschlag einer Sekte gegen Außenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sektein der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und über 5.500 verletzt wurden.
Neutrale Differenzierung religiöser Gruppen
Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.
Nach Organisationsform
Bezüglich Organisationform, Verhältnis zum und zu anderen religiösen Gruppen, wird unterschieden zwischen:
- Landeskirchen, z. B. die Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland EKD, Reformierte, katholische und christkatholische Kirche in der Schweiz.
- anerkannte Religionsgemeinschaften, die nicht Landeskirche sind; diesen Status der Anerkennung gibt es nicht in allen Staaten.
- Freikirchen(können, je nach Staat, auch anerkannte Religionsgemeinschaft sein). Sie verstehen sich als von politischen Körperschaften wie Staaten unabhängig und stellen gewöhnlich von der Rechtsform her Vereineoder Körperschaften des öffentlichen Rechtsdar, sind aber in ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen eingebunden. Beispiele: Baptisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Siebenten-Tags-Adventisten, Freie evangelische Gemeinden, Apostolische Gemeinschaft, ICF.
- Religionsgemeinschaften, die sich nicht als Teil einer größeren Religion sehen (möglicherweise jedoch als allein richtige Vertreter einer größeren Religion). Auch sie treten juristisch gewöhnlich als Vereine auf, teilweise haben sie aber auch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Beispiele: Zeugen Jehovas, Scientology, Vereinigungskirche, Eckankar, Fiat Lux, Internationale Gemeinden Christi.
Nach Lehre
Bezüglich Theologiewird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen
- Großkirchen z. B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche
- christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ökumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz(z. B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)
- Sondergruppen: Gemeinschaften mit christlichem Bezug, für die Lehren oder Ämter wesentlich sind, die nur in ihrer spezifischen Gruppen vorkommen, und die sich deshalb als die einzig wahre Gemeinde sehen (z. B. Zeugen Jehovas, The Way International, Christadelphian)
Nach Autoritätsgefälle
Die Autoritätsstruktur einer Gemeinschaft ist unabhängig von ihrer Lehre (die Gruppe kann sehr autoritär sein, aber keine Sonderlehre vertreten; umgekehrt gibt es auch relativ liberale Gruppen mit sehr wesentlichen Sonderlehren).
- Demokratische Gemeinschaften: Leitung wird periodisch gewählt, ist abwählbar, Austritt ist jederzeit möglich, in der Gemeinschaft gibt es ein breites Meinungsspektrum (Beispiele: Evangelische Kirche, Baptisten, Evangelisch-methodistische Kirche, Unitarier, Siebenten-Tags-Adventisten)
- Hierarchische Gemeinschaften: Es gibt eine verbindliche Lehre und Erkenntnis, die sich der Einzelne anzueignen sucht, die aber auch kritisch hinterfragt werden kann. Ein Austritt ist problemlos möglich. Die Gemeinschaft hat eine klare hierarchische Ordnung. Es gibt ein breites Meinungsspektrum in der Gemeinschaft (Beispiele: Römisch-katholische Kirche, Anglikanische Kirche, Neuapostolische Kirche, Eckankar, die meisten mormonischenKirchen).
- FundamentalistischeGemeinschaften: Die Lehre der Gemeinschaft muss kritiklos akzeptiert werden. Hinterfragen gilt als Respektlosigkeit oder Angriff auf die göttliche Autorität. Die gleiche Wahrheit wird auf dieser Stufe allerdings auch noch anderen, ähnlich ernsthaften Gruppen zugestanden. Das Verlassen der Organisation ist möglich, wird aber erschwert. Beispiele: Gemeinden Christi(Churches of Christ), Evangelischer Brüderverein.
- Arche-Noah-Gemeinschaften: Außerhalb der Gemeinschaft gibt es kein Heil. Der einzelne muss den Führern bedingungslos folgen, Kritik oder mangelnder Eifer gilt als Verrat. Aussenkontakte werden auf Mission und Kampf gegen Kritiker beschränkt. Ausstieg ist gleichbedeutend mit Untergang. Beispiele: Scientology, Vereinigungskirche, Fiat Lux, Internationale Gemeinden Christi.
Kontroversen
Das Thema Sekten führt auch immer wieder zu Kontroversen. Dabei stehen sich zwei Lager gegenüber: auf der einen Seite vorwiegend die, die sich auf die Religionsfreiheit berufen, und die wertende Einschränkung von religiösen Gruppen scharf verurteilen, mehrheitlich Vertreter von religiösen und weltanschaulichen Minderheitsgruppen und Verfechter der Religionsfreiheit, unter den Akademikern mehrheitlich Religionswissenschaftler und Soziologen. Auf der andern Seite finden sich die, die sich auf die Freiheit des Individuums berufen und die neureligiöse Gruppen scharf verurteilen, weil sie angeblich oder die Freiheit von Individuen beschneiden würden, darunter Vertreter der grossen Kirchen, Mitarbeiter staatlicher Stellen sowie Initiativen von betroffenen Familienangehörigen oder ehemaligen Mitgliedern, Psychologen, Soziologen und Juristen.
Im Einzelnen kann es bei den Kontroversen beispielsweise gehen um
- angebliche oder tatsächliche Einschränkungen der Religionsfreiheit von religiösen Randgruppen durch Kritik ihrer Praktiken;
- angebliche oder tatsächliche religiöse Verfolgung von religiösen Randgruppen durch Kritik ihrer Praktiken und legale Schritte dagegen;
- angebliche oder tatsächliche Einschränkung der religiösen Freiheit durch ungleiche legale Situationen für verschiedene Religionsgemeinschaften;
- angebliche oder tatsächliche Einschränkungen der Meinungsfreiheitvon Sektenmitgliedern;
- angebliche oder tatsächliche Ausbeutung der Mitglieder durch lange Arbeitszeiten und minimales Gehalt
- gruppeninterne gerichtsähnliche Verfahren, die angeblich oder tatsächlich dem Standard der Menschenrechte nicht entsprechen;
- angebliche oder tatsächliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Mitglieder;
- angeblichen oder tatsächlicher Personenkult um die Anführer der betreffenden Gruppe.
- Familienkonflikte, insbesondere bei Familien wo ein Elternteil die Gruppe verlassen hat und die Kinder in der Gruppe bleiben
- angebliche oder tatsächliche Probleme bei Kindern in Sekten, insbesondere bezüglich Ausbildung, ärztlicher Versorgung und Familienanschluss
- angeblicher oder tatsächlicher sexueller Kindesmissbrauch
In manchen Fällen werden solche Vorwürfe einseitig gegenüber religiösen Randgruppen erhoben, während das gleiche Verhalten bei etablierten Kirchen übersehen wird oder die Schuld Einzelpersonen zugewiesen wird, während bei religiösen Randgruppen die Strukturen dafür verantwortlich gemacht werden.
Zusammenfassung
Die begriffliche Nähe zu Extremfällen im landläufigen Verständnis des Begriffes ?Sekte? kann zu einer einseitigen und diffamierenden Brandmarkung Andersdenkenderführen. Die Behauptung, eine Person wäre Sektenmitglied, kann für den Betreffenden schlimmstenfalls sogar existenzvernichtenden Charakter bekommen (z. B. im Verlauf eines Bewerberauswahlverfahrens, in dem eine solche Klassifizierung gegebenenfalls den Ausschlag für eine Ablehnung gibt). Es ist allerdings umgekehrt auch vorgekommen, dass solche Benachteiligungen von Seiten der Sekte konstruiert wurden, um dadurch eine menschenrechtliche Verurteilung des entsprechenden Staats zu bewirken (Stern, Ausgabe 27/2000). Auf der andern Seite hat es auf dem Gebiet der religiösen Randgruppen nachweislich schon extreme Gruppen gegeben, die für ihre Mitglieder, anvertraute Kinder oder Unbeteiligte eine Gefahr waren. In solchen Fällen ist der Öffentlichkeit eine Aufklärung geschuldet, insbesondere beim Weiterbestehen der Gruppe. Ebenso gibt es Sektenaussteiger, die Schwierigkeiten haben, sich im normalen Leben zurechtzufinden, Eltern, die von Konflikten und Ehemalige die von negativen Erfahrungen berichten. Während in solchen Fällen eine einseitige Pauschalverurteilung der Sekte sicher sicher voreilig ist, ist es ebenso voreilig, eine Vielzahl von Fällen pauschal auf jeweilige persönliche Probleme des Betroffenenen oder Beeinflussung durch Sektengegner zurückzuführen.
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Siehe auch
- Religionsgemeinschaft
- Chronologie der christlichen Kirchen, Konfessionen und Sondergruppen
- Liste der Religionen und Weltanschauungen
- Portal:Religion
Literatur
- Hans Baer, Hans Gasper, Joachim Müller: Lexikon neureligiöser Gruppen, Szenen und Weltanschauungen Orientierungen im religiösen Pluralismus, Freiburg, 2005, ISBN 3451282569
- Jutta Ditfurth: Entspannt in die Barbarei. Esoterik, (Öko-)Faschismus und Biozentrismus. Konkret Literatur Verlag, zuerst 1996, 2. Aufl. 2002, ISBN 3-89458-148-4
- Kurt-Helmut Eimuth: Die Sekten-Kinder Freiburg, 1997, ISBN 3451045397
- Rüdiger Hauth: Neben den Kirchen, Bd. 12 der Reihe Bibel, Kirche, Gemeinde Christliche Verlagsanstalt, 2002, ISBN 3767380129
- Hansjörg Hemminger und Joachim Keden: Seele aus zweiter Hand. Psychotechniken und Psychokonzerne. Stuttgart 1997, ISBN 3791834916
- Robert Jay Lifton, Terror für die Unsterblichkeit : Erlösungssekten proben den Weltuntergang, München ; Wien : Hanser, 2000
- Ulrich Müllerund Anne Maria Leimkühler: Zwischen Allmacht und Ohnmacht. Untersuchungen zum Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild von neureligiösen Bewegungen. Regensburg 1993
- Frank Nordhausenund Liane v. Billerbeck: Psycho-Sekten. Fischer, 2000, ISBN 3-596-14240-7
- Georg Schmid: Kirchen, Sekten, Religionen. Religiöse Gemeinschaften, weltanschauliche Gruppierungen und Psycho-Organisationen im deutschen Sprachraum, 7. überarb. u. erg. Aufl., Zürich 2003
- Bärbel Schwertfeger: Der Griff nach der Psyche. Was umstrittene Persönlichkeitstrainer in Unternehmen anrichten. Frankfurt am Main 1998
- Margaret Thaler Singerund Janja Lalich: Sekten. Wie vMenschen ihre Freiheit verlieren und wiedergewinnen können. Heidelberg 1997
- Hugo Stamm: Sekten. Im Bann von Sucht und Macht 1995, Zürich, ISBN 3-268-00170-X
- Ken Wilber, Bruce Eckerund Dick Anthony: Meister, Gurus, Menschenfänger. Über die Integrität spiritueller Wege. Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-596-13825-6
- Benjamin Zablocki und Thomas Robbins: Misunderstanding Cults", 2001, Toronto, ISBN 0-8020-8188-6- Fachübergreifende kontradiktorische Behandlung des Themenkomplexes (englisch)
- Hartmut Zinser: Der Markt der Religionen. München 1997
Kritik an Kirchen und Sektenkritik:
- Renate-Maria Besier und Gerhard Besier: Die Rufmordkampagne. Kirchen & Co. vor Gericht, Bergisch Gladbach 2002, ISBN 3-929351-17-X
- Hubertus Mynarek: Die neue Inquisition: Sektenjagd in Deutschland. Mentalität - Motivation -Methoden kirchlicher und staatlicher Sektenbeauftragter, Marktheidenfeld 1999, ISBN 3-9808322-1-X
Weblinks
Hinweis: Im Einklang mit der Tatsache, dass der Sektenbegriff in Deutschland, der Schweiz und Österreich von Sektenkritikern geprägt worden ist, sind die hier verlinkten Websites mehrheitlich aus einer kritischen Sicht erstellt worden.
- Staatliche Stellen:
- "Alles Sekte - oder was?" - Risiken und NebenwirkungenPDF, ausführliche Broschüre der Berliner Senatsverwaltung.
- InfoSekta Informations- und Beratungsstelle für Sekten- und Kultfragen
- Kult & co Tirol
- Kirchliche Stellen:
- Confessio: Orientierung auf dem Markt der Religionen, umfangreiche Information über religiöse Gruppen Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen
- Das elektronische Informationssystem über Sekten, neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in Deutschland
- Evangelische Informationsstelle: Kirchen - Sekten - Religionen
- Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW)zentrale wissenschaftliche Studien-, Dokumentations-, Auskunfts- und Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die religiösen und weltanschaulichen Strömungen der Gegenwart
- Diözese Linz: Weltanschauungen und religiöse Gruppierungen- sehr umfangreiche, informative Seite mit Texten über sehr viele Gruppen
- Privatinitiativen:
- FECRISEuropäische Föderation der Zentren für Forschung und Information bezüglich des Sektenwesen, NGO
- AGPF - Aktion für Geistige und Psychische FreiheitBundesverband von Vereinen, die sich kritisch mit Sekten, Kulten, Psychogruppen und dem Psychomarkt befassen, viele Texte von Gerichtsurteilen
- Buddhistische SektenInformation eine buddhistischen Mönchs über buddhistische Gruppen mit Sektenstrukturen
- Kirchen und Sekten in ÖsterreichPro-Religionsfreiheit, contra Kritik an religiösen Minderheiten
- Gesellschaft gegen Sekten- und KultgefahrenÜbersetzungen englischer und französicher Fachtexe
- Sekten-Checklisten:
- Sekten-Checkliste17 Fragen für Jugendliche zur Einschätzung unbekannter Gruppen, herausgegeben von Kirchen und Kultusministerien.
- Inforel: Kriterienliste?Gefährliche Sekte? oder ?seriöse Religionsgemeinschaft??
- confessio.de: Beurteilungskriterien
- Bayrisches Jugendamt: Checkliste zur qualifizierten Beurteilung des Gefährdungspotenzials
- Die organisatorische Binnenstruktur von religiösen SektenSoziologisches Institut d. Uni Zürich, neutrale Studie.ar:?????
cs:Sekta
be:Сэкта
bg:?????
da:Sekt
de:Sekte
en:Sect
en:Cult
es:Secta
fr:Secte
is:Sértrúarsöfnuður
he:??
ja:???
lb:Sekten
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sl:Kult
fi:Kultti
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