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| Dieser Artikel behandelt die soziale Diskriminierung;
- für die in der Technikübliche Abgrenzung von Messwerten oder Einstellungen siehe Diskriminierung (Technik)
- für die in den Wirtschaftswissenschaftenbezeichnete Differenzierung der Preise für verschiedene Kundengruppen siehe Preisdiskriminierung.
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Der Begriff Diskriminierung (v. lat.: discriminare = trennen) bezeichnet hier die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppeninnerhalb eines Ganzen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einführung
- 2 Diskriminierung durch Vorurteile
- 2.1 Diskriminierende Sprache
- 3 Institutionalisierte Diskriminierung
- 3.1 Rolle des Staates
- 3.2 Integration als Maßnahme gegen Institutionalisierte Diskriminierung
- 3.3 Positive Diskriminierung als Maßnahme gegen institutionalisierte Diskriminierung
- 4 Siehe auch
- 5 Literatur
- 6 Weblinks
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Einführung
Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischeroder religiöserZugehörigkeit, sozialenGewohnheiten, sexuellenNeigungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderungoder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbeverstanden.
Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschenentgegen.
Diskriminierung kann als ein Ausdruck von Intoleranzund dem Vorherrschen von Vorurteilenbetrachtet werden. Diesem Vorurteilsansatz steht der Ansatz der institutionellen Diskriminierung gegenüber.
Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebensstehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübungoder Entgelt.
Im Interessenkonfliktzwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchernund Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmungund dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt.
Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflichtund der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule.
Altersdiskriminierungist eine Diskriminierung auf Grund des Lebensalters. Während sie in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist, ist sie in vielen anderen Ländern verboten. Die Altersdiskriminierung zeigt sich zum Beispiel darin, dass in der Bundesrepublik Deutschland in 41% der Betriebe niemand beschäftigt wird, der älter als 50 Jahre ist. (Quelle: Altenbericht, nach "Sächsische Zeitung" vom 31. August 2005, S.2)
Es gab in der Geschichte mehrere "große" Diskriminierungen, wie zum Beispiel der Genozidan Juden im nationalsozialistischen Regimeoder der Rassismus von "weißen" gegenüber "schwarzen" Menschen in der ehemaligen Sklavenhaltergesellschaftder USA und dem ehemaligen Apartheidsregimein Südafrika.
Diskriminierung durch Vorurteile
Diskriminierende Sprache
Oft zeigt sich Diskriminierung in der Sprache, indem abwertende oder nicht neutrale Formulierungen verwendet werden. So wird beispielsweise anstelle von Studenten heute offiziell von Studentinnen oder Studenten gesprochen, oder von - sprachlich jedoch problematisch - von Studierenden. Einen feinen semantischen Unterschied macht es, ob man von ?Behinderten? spricht oder von ?Menschen mit Behinderungen?. Dem Versuch einer nicht-diskriminierenden Sprachverwendung wird - zumeist von Gegnern dieser Bestrebungen - die Verhaltensweise einer Political Correctnesszugeschrieben.
Problematisch an einer nicht-diskriminierenden Sprachverwendung sei, dass es nicht gelingen könne, Diskriminierung durch sprachliche Änderungen zu beseitigen, solange die Ursachen nicht beseitigt sind. Neue Bezeichnungen nähmen den Charakter der alten an, wenn der alte Sachverhalt erhalten bleibt (Euphemismus-Tretmühle). Es helfe also kaum, lediglich die Bezeichnungen zu ändern. Gewarnt wird davor, dass durch entsprechenden Sprachgebrauch Diskriminierung verschlimmert und verschleiert werden könnte.
Typische Merkmale diskriminierenden Sprachgebrauchs sind:
- Betonung von Unterschieden
- Stereotypisierung
- abfällige und aufgezwungene Bezeichnungen
Institutionalisierte Diskriminierung
Der Begriff der institutionalisierten Diskriminierung ist relativ neu. Er versteht Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse. Mit dem Wort institutionellwird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln stattfinden. Dieses finde statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs-und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesenund der Polizei. Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum institutionellen Rassismusin den USAund Großbritannienzurück.
Rolle des Staates
In den meisten Staaten der Neuzeitwird es als eine der Grundaufgaben des Staates betrachtet, seine Bürger beziehungsweise Einwohner vor Diskriminierung zu schützen, weswegen Gesetze zur Vermeidung von Diskriminierung bestehen. Auf der Grundlage relativ weit gehender entsprechender europarechtlicher Vorgaben (vgl. unten: WEB-Link), die allerdings bislang nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt sind, bestehen in der Bundesrepublik Deutschlandvor allem im Bereich des Arbeitsrechtsverschiedene Anti-Diskriminierungsbestimmungen (vor allem bei Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen bestehender Behinderung).
Dennoch kommt Diskriminierung in allen Staaten in den unterschiedlichsten Formen vor.
In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesen Fälle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf.
Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:
- Rassengesetzeim Dritten Reich,
- Apartheidin Südafrika,
- Rassentrennungin den Südstaatender USA.
Integration als Maßnahme gegen Institutionalisierte Diskriminierung
Eine mögliche Maßnahme gegen Diskriminierung ist die aktive Integration(soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:
- Integrationsklassen für behinderte Kinder an "normalen" Schulen.
- Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
- Anlegen von behindertengerechten Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m.
- Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
- Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.
Positive Diskriminierung als Maßnahme gegen institutionalisierte Diskriminierung
Unter positiver Diskriminierung (engl. affirmative action) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen
(Nachteilsausgleich: z.B. Quotenregelungenfür Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Schwarzein den USA). Diese positive Form der Diskriminierung ist umstritten, da sie mindestens eine formaleBenachteiligung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfasst.
Ein anderes Beispiel ist der Haushaltstag, der in der Bundesrepublik Deutschland nur Frauen gewährt wurde. Als Männer gegen die entsprechende Diskriminierung klagten und Gleichbehandlung einforderten, wurde der Haushaltstag abgeschafft und (scheinbare) Gleichbehandlung erreicht. Eine andere Lösung wäre, dass in einer Familie die Familie selbst wählen kann, wer den Haushalttag nimmt, wie es z.B. in der DDR praktiziert wurde.
Siehe auch
- Altersdiskriminierung
- Antidiskriminierungsgesetz
- Besonderungsprinzip
- Diskriminierungsverbot
- Diversity Management
- Emanzipation
- Ethnisierung
- Gleichberechtigung
- Intoleranz
- Kinderrechtskonvention
- Klassismus
- Menschenrechte
- Othering
- Rassismus
- Rassentrennung
- Religionsfreiheit
- Repression
- Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
- Sexismus
- Speziesismus
- Vorurteil
- Weißsein
Literatur
- Mechtild Gomollaund Frank-Olaf Radtke: Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. Leske + Budrich, Opladen 2002. ISBN 3-8100-1987-9
- Mechthild Gomolla: Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft. Strategien gegen Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz Waxmann Verlag, Münster 2005. ISBN3-8309-1520-9
Weblinks
- Antidiskrimierungsrichtlinie 2000/78 EG als pdf-Datei
- http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Unterdrueckung/- [Unterkategorie des Portals]
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cs:Diskriminace
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pl:Dyskryminacja (psychologia spo?eczna)
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