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Unter Erschließung versteht man im Allgemeinen die Nutzbarmachungvon Etwas. Im Besonderen wird in folgenden Fällen von Erschließung gesprochen:
- Die Erschließung eines Geländes, einer Region oder eines Territoriums, auf dass es anschließend von Menschen genutzt werden kann, siehe Erschließung (Territorium)
- Die Erschließung eines Gebäudesmittels vertikalen (Treppen, Aufzüge)und horizontalen (Korridor) Elementen: Erschließung (Gebäude)
- Die Nutzbarmachung von Dokumenten, um diese gezielt auffindbar zu machen, siehe Dokumentation
- Das Bauen von Wegen und den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser) zu Grundstücken: Erschließung (Recht)
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