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Exemestan

Der Begriff Exemption (lat. exemptio, Ausnahme) wird für folgende Fälle herangzogen:

Im katholischenKirchenrechtbezeichnet man damit zum Beispiel eine direkte Unterstellung eines Bistums oder einer Organisation unter eine höhere Obrigkeit (Ausnahme von Zwischenstufen wie Bischöfen). PapstJohannes Paul II.unterstellte zum Beispiel die Organisation Opus Deidirekt dem Papst, um sie vor dem Zugriff einzelner Bischöfe zu schützen. So muss eine lokale Organisation des Opus Deinur dem Papst selbst, nicht aber dem örtlichen Bischof, Rechenschaft ablegen. Der Begriff wird auch für den Fall verwendet, in dem sich eine Gemeinde, ein Klosteroder ein Teil eines Bistums, Unabhängigkeit von einem Zuständigkeitsbereich (zum Beispiel einem Erzbistum) erbittet. Im Normalfall wurde solchen Ansinnen jedoch nicht statt gegeben. So strebte das Bistum Passaujahrhundertelang vergeblich eine Exemption gegenüber dem Erzbistum Salzburgan. Der Begriff Exemption ist im Kirchenrechtauf keinen Fall zu verwechseln mit Indult.

Heute meint man mit einer Exemption zumeist eine Beitrags- oder Steuerbefreiung. Der Begriff wird auch im Sinne von Freibetrag verwendet (tax exemption).en:Exemption

Von "http://de.wikipedia.org/Exemption"



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