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Als Impfschaden wird ein das übliche Maß einer Impfreaktionübersteigender Gesundheitsschaden, der infolge einer Impfung aufgetreten ist, beschrieben. Der Umfang eines Impfschadens kann sehr vielgestaltig sein (z.T. sind sogar Todesfällebeschrieben) und ist u.a. abhängig von der Art der Impfung, der Impfanamnese, dem Alter des Patientenund der Art des Impfstoffs.
Erleidet ein Bürger aufgrund einer (von einer beauftragten Behörde) öffentlich empfohlenen und in ihrem Bereich vorgenommenen, gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich angeordneten
Impfung einen Impfschaden, so stehen ihm aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen (auf Antrag) Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetzzu (vgl. hierzu §§ 60f Infektionsschutzgesetz.
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