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Lebensmittel (früher auch Nahrungsmittel, historisch Viktualien von lat. vivere = leben), werden in der deutschen Basis-Verordnung Lebensmittelrecht(VO 178/2002) wie folgt definiert:
- Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).
- Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Nach der Verordnung Lebensmittelrecht gehören nicht zu den Lebensmitteln:
- Futtermittel,
- lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringenzum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
- Pflanzen vor dem Ernten,
- Arzneimittel,
- kosmetische Mittel,
- Tabakund Tabakerzeugnisse,
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
- Rückstände und Kontaminanten.
Bild:Foods.jpg
Inhaltsverzeichnis
- 1 Funktionen von Lebensmitteln
- 1.1 Nährwert
- 1.1.1 Grund- und Hauptnährstoffe
- 1.1.2 nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
- 1.1.2.1 Wirkstoffe
- 1.1.2.2 weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
- 1.2 Genusswert
- 1.3 Gesundheitswert
- 2 Lebensmittelgruppen
- 3 Lebensmittelkennzeichnung
- 4 Rechtsgrundlagen (D)
- 5 Der Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung
- 6 Siehe auch
- 7 Weblinks
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Funktionen von Lebensmitteln
Die Funktionen der Lebensmittel können aufgrund von ihrem Nutzen wie folgt eingeteilt werden:
Nährwert
Der Nährwertist ein Maß um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie zusammen.
Grund- und Hauptnährstoffe
Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern.
Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate.
Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.
- Kohlenhydrate und Proteineliefern je 17,2 kJ/g und
- Fette36,9 kJ/g
nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile können zwar auch Energie liefern, jedoch ist dies nicht der Hauptzweck. Vereinfacht werden sie auch als Baustoffe bezeichnet.
- Proteine17,2 kJ/g oder mehr
Proteine sind wegen der Aminosäurenfür die zelluläre Proteinsynthesenotwendig.
- Ballaststoffe, unverdaulich ausgeschiedene, wie z. B. Cellulose
- Mineralstoffe
werden vor allem für die Erregungsleitung, Elektrolyteund die Knochenstruktur benötigt.
Wasser erfüllt wichtige Transport- und Elektrolytfunktionen in den Zellen und den Blutgefäßen.
Wirkstoffe
Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell.
- Vitamine
- sekundäre Pflanzenstoffe
- Spurenelemente
Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.
weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
Diese regen den Appetit und die Verdauung an.
- Geschmackstoffe
- Lebensmittelzusatzstoffe
Genusswert
Sensorische Wahrnehmungmit den menschlichen Sinnen
- optischeWahrnehmung
- akustischeWahrnehmung
- trigeminaleWahrnehmung
- olfaktorischeWahrnehmung
- gustatorischeWahrnehmung
- haptischeWahrnehmung
- Kälteempfindung
- Wärmeempfindung
- Schmerz
- Kinästhetische Wahrnehmung
Gesundheitswert
Vielen Lebensmitteln wird eine natürliche Heilkraft nachgesagt, was wissenschaftlich schwer zu beweisen ist.
Diätlebensmitteldienen der speziellen Ernährung z. B. von Diabetikern, verfügen oftmals aber leider nicht über einen geringeren Brennwert ( Kalorien) und weniger Fett als herkömmliche Nahrung.
Der Gesundheitswert (biologischer Wert, ernährungsphysiologische Qualität) wird u. a. bestimmt durch den Gehalt an Nährstoffen (Protein, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe), durch physiologische Faktoren wie Verdaulichkeit, Sättigungswirkung und Bekömmlichkeit sowie durch hygienisch-toxikologische Faktoren wie Gehalt an Rückständen und bestimmten Mikroorganismen.
Lebensmittelgruppen
- Backwaren
- Eier
- Fett- und Ölprodukte(Butter, Margarine, Schmalzu. a.)
- Fisch
- Fleisch
- Gemüse
- Getreideund Teigwaren(Brot, Nudelnu. a.)
- Gewürze
- Milchprodukte(Joghurt, Käse, Milch, Quark, Sahne, Speiseeisu. a.)
- Obst
- Pilze
- Suppen, Saucen, Bouillons
- Süßwaren(Honig, Marmelade, Schokolade, Sirup, Zuckeru. a.)
Lebensmittelkennzeichnung
Für den Verbraucher von besonderer Bedeutung ist die Kennzeichnung der Lebensmittel. Nur so kann er die Informationen erhalten, um beim Kauf von Lebensmitteln die Ware zu beurteilen.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in vielfältigen deutschen und europäischen Rechtsnormen festgelegt. Ein Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung ist z.B. die Veterinärkontrollnummer.
Rechtsgrundlagen (D)
Viele Gesetze und Verordnungen regeln die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und allen anderen Ländern Europas. Es wird angestrebt, das LebensmittelrechtEU-weit zu harmonisieren. In Deutschland gibt es eine Fülle von Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen), die diesen Bereich regeln. Die wichtigsten seien hier genannt:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB); früher: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, (LMBG)
- Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, (LMKV)
- Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes; früher: Lebensmittelhygiene-Verordnung, (LMHV)
- Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, (ZZulV)
- Eichgesetz
Der Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung
Während das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff ?Lebensmittel? kennt, wird im Kontext der Vollwerternährungzwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dort werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviertund insbesondere nicht über 43 °C erhitzt wurden. Durch das Erhitzen können wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine etc.) zerstört werden; das Nahrungsmittel ?lebt? dann nach der Vorstellung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb geringerwertig als ?Nahrungsmittel? eingestuft.
Drogenund Genussmittel, wie Tabakoder Alkoholwerden auch vom Menschen aufgenommen, dienen jedoch nicht dem Aufbau oder Unterhalt des menschlichen Körpers.
Siehe auch
Bundeslebensmittelschlüssel, Fast Food, Genetisch modifizierte Nahrungsmittel, Genusstauglichkeitskennzeichen, Getränk, Grundnahrungsmittel, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelzubereitung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nichtzutat
Weblinks
Bild:Wiktionary-ico-de.png
| Wiktionary: {{{2|Lebensmittel}}} ? Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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- Lebensmittelverzeichnis
- Lebensmitteldatenbank und Ernährungsinformationen - Ernährungs.info
- Informationen zu Lebensmitteln beim aid infodienst Verbraucherschutz Ernährung Landwirtschaft e.V.
- Informationen zu landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln (CMA)
- Basis-Verordnung Lebensmittel-Recht (VO 178/2002)
- Foodwatch, eine Organisation, die sich der Einwandfreiheit von Lebensmitteln gewidmet hatar:????
ast:Alimentu
bg:?????
bm:Dumuni
bn:?????
ca:Aliment
cy:Bwyd
da:Mad
en:Food
eo:Man?a?o
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et:Toit
fi:Ravinto
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tr:G?da
zh:??
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