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Nahrungsmangel

Lebensmittel (früher auch Nahrungsmittel, historisch Viktualien von lat. vivere = leben), werden in der deutschen Basis-Verordnung Lebensmittelrecht(VO 178/2002) wie folgt definiert:

Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).
Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

Nach der Verordnung Lebensmittelrecht gehören nicht zu den Lebensmitteln:

  • Futtermittel,
  • lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringenzum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
  • Pflanzen vor dem Ernten,
  • Arzneimittel,
  • kosmetische Mittel,
  • Tabakund Tabakerzeugnisse,
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
  • Rückstände und Kontaminanten.
Bild:Foods.jpg

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Funktionen von Lebensmitteln
    • 1.1 Nährwert
      • 1.1.1 Grund- und Hauptnährstoffe
      • 1.1.2 nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
        • 1.1.2.1 Wirkstoffe
        • 1.1.2.2 weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
    • 1.2 Genusswert
    • 1.3 Gesundheitswert
  • 2 Lebensmittelgruppen
  • 3 Lebensmittelkennzeichnung
  • 4 Rechtsgrundlagen (D)
  • 5 Der Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung
  • 6 Siehe auch
  • 7 Weblinks

Funktionen von Lebensmitteln

Die Funktionen der Lebensmittel können aufgrund von ihrem Nutzen wie folgt eingeteilt werden:

Nährwert

Der Nährwertist ein Maß um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie zusammen.

Grund- und Hauptnährstoffe

Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.

  • Kohlenhydrate und Proteineliefern je 17,2 kJ/g und
  • Fette36,9 kJ/g

nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile

Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile können zwar auch Energie liefern, jedoch ist dies nicht der Hauptzweck. Vereinfacht werden sie auch als Baustoffe bezeichnet.

  • Proteine17,2 kJ/g oder mehr

Proteine sind wegen der Aminosäurenfür die zelluläre Proteinsynthesenotwendig.

  • Ballaststoffe, unverdaulich ausgeschiedene, wie z. B. Cellulose
  • Mineralstoffe

werden vor allem für die Erregungsleitung, Elektrolyteund die Knochenstruktur benötigt.

  • Wasser(H2O)

Wasser erfüllt wichtige Transport- und Elektrolytfunktionen in den Zellen und den Blutgefäßen.

Wirkstoffe

Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell.

  • Vitamine
  • sekundäre Pflanzenstoffe
  • Spurenelemente

Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.

weitere mögliche Lebensmittelbestandteile

  • Aromastoffe

Diese regen den Appetit und die Verdauung an.

  • Geschmackstoffe
  • Lebensmittelzusatzstoffe

Genusswert

Sensorische Wahrnehmungmit den menschlichen Sinnen

  • optischeWahrnehmung
  • akustischeWahrnehmung
  • trigeminaleWahrnehmung
  • olfaktorischeWahrnehmung
  • gustatorischeWahrnehmung
  • haptischeWahrnehmung
  • Kälteempfindung
  • Wärmeempfindung
  • Schmerz
  • Kinästhetische Wahrnehmung

Gesundheitswert

Vielen Lebensmitteln wird eine natürliche Heilkraft nachgesagt, was wissenschaftlich schwer zu beweisen ist.

Diätlebensmitteldienen der speziellen Ernährung z. B. von Diabetikern, verfügen oftmals aber leider nicht über einen geringeren Brennwert ( Kalorien) und weniger Fett als herkömmliche Nahrung.

Der Gesundheitswert (biologischer Wert, ernährungsphysiologische Qualität) wird u. a. bestimmt durch den Gehalt an Nährstoffen (Protein, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe), durch physiologische Faktoren wie Verdaulichkeit, Sättigungswirkung und Bekömmlichkeit sowie durch hygienisch-toxikologische Faktoren wie Gehalt an Rückständen und bestimmten Mikroorganismen.

Lebensmittelgruppen

  • Backwaren
  • Eier
  • Fett- und Ölprodukte(Butter, Margarine, Schmalzu. a.)
  • Fisch
  • Fleisch
  • Gemüse
  • Getreideund Teigwaren(Brot, Nudelnu. a.)
  • Gewürze
  • Milchprodukte(Joghurt, Käse, Milch, Quark, Sahne, Speiseeisu. a.)
  • Obst
  • Pilze
  • Suppen, Saucen, Bouillons
  • Süßwaren(Honig, Marmelade, Schokolade, Sirup, Zuckeru. a.)

Lebensmittelkennzeichnung

Für den Verbraucher von besonderer Bedeutung ist die Kennzeichnung der Lebensmittel. Nur so kann er die Informationen erhalten, um beim Kauf von Lebensmitteln die Ware zu beurteilen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in vielfältigen deutschen und europäischen Rechtsnormen festgelegt. Ein Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung ist z.B. die Veterinärkontrollnummer.

Rechtsgrundlagen (D)

Viele Gesetze und Verordnungen regeln die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und allen anderen Ländern Europas. Es wird angestrebt, das LebensmittelrechtEU-weit zu harmonisieren. In Deutschland gibt es eine Fülle von Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen), die diesen Bereich regeln. Die wichtigsten seien hier genannt:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB); früher: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, (LMBG)
  • Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, (LMKV)
  • Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes; früher: Lebensmittelhygiene-Verordnung, (LMHV)
  • Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, (ZZulV)
  • Eichgesetz

Der Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung

Während das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff ?Lebensmittel? kennt, wird im Kontext der Vollwerternährungzwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dort werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviertund insbesondere nicht über 43 °C erhitzt wurden. Durch das Erhitzen können wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine etc.) zerstört werden; das Nahrungsmittel ?lebt? dann nach der Vorstellung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb geringerwertig als ?Nahrungsmittel? eingestuft.

Drogenund Genussmittel, wie Tabakoder Alkoholwerden auch vom Menschen aufgenommen, dienen jedoch nicht dem Aufbau oder Unterhalt des menschlichen Körpers.

Siehe auch

Bundeslebensmittelschlüssel, Fast Food, Genetisch modifizierte Nahrungsmittel, Genusstauglichkeitskennzeichen, Getränk, Grundnahrungsmittel, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelzubereitung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nichtzutat

Weblinks

Bild:Wiktionary-ico-de.png
   
Wiktionary: {{{2|Lebensmittel}}} ? Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
  • Lebensmittelverzeichnis
  • Lebensmitteldatenbank und Ernährungsinformationen - Ernährungs.info
  • Informationen zu Lebensmitteln beim aid infodienst Verbraucherschutz Ernährung Landwirtschaft e.V.
  • Informationen zu landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln (CMA)
  • Basis-Verordnung Lebensmittel-Recht (VO 178/2002)
  • Foodwatch, eine Organisation, die sich der Einwandfreiheit von Lebensmitteln gewidmet hatar:????

ast:Alimentu bg:????? bm:Dumuni bn:????? ca:Aliment cy:Bwyd da:Mad en:Food eo:Man?a?o es:Alimento et:Toit fi:Ravinto fr:Nourriture he:???? hr:Hrana id:Makanan it:Alimento ja:?? lb:Liewensmëttel li:Voding lt:Kulinarija nah:Tlakwalli nds:Eeten nl:Voedsel no:Mat pt:Alimento ru:???? simple:Food sk:Jedlo su:Pangan th:????? tr:G?da zh:??

Von "http://de.wikipedia.org/Lebensmittel"



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