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Eine Obduktion (lateinisch) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursacheund zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Andere Worte für Obduktion sind Autopsie (griechisch), Sektion (lateinisch) oder (selten) Nekropsie (griechisch????????, von ??????, nekrós ? tot und ???, ópsi ? der Blick, die Anschauung). Eine Sektion wird von Pathologen, Rechtsmedizinern(Forensik) oder auch Anatomendurchgeführt.
Bild:Rembrandt Harmensz. van Rijn 007.jpg Rembrandt: Anatomie des Dr. Tulp, 1632
Sektionen werden staatsanwaltschaftlichbzw. gerichtlichangeordnet, wenn ein Verbrechenoder eine andere unnatürliche Todesursachevermutet wird oder feststeht und weitere Klärung notwendig ist. Wenn auf einem Totenschein?Todesart ungeklärt? angekreuzt wird, erfolgt ebenfalls in der Regel eine gerichtliche Sektion. Die rechtliche Grundlage ist der § 87 StPO. Diese Sektionen dürfen nur Rechtsmediziner durchführen.
Sonstige Sektionen werden angeregt von Versicherungsgesellschaften(meist ausgeführt durch Rechtsmediziner) oder von Ärztenund Krankenhäusernin Absprache mit (oder auch direkt von) den Angehörigen eines Toten, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären (und eine letzte Evaluationder klinischen Therapie zur Qualitätssicherungvorzunehmen). Diese Sektionen werden sowohl von Rechtsmedizinern als auch von Pathologen durchgeführt. Schließlich gibt es auch anatomische Sektionen, die nur der Ausbildung dienen; diese werden von Anatomen und Studierenden gemeinsam durchgeführt. Die zu obduzierenden Verstorbenen haben sich zu Lebzeiten freiwillig für eine Sektion entschieden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Verfahren
- 2 Gesellschaftliche und rechtliche Aspekte
- 3 Siehe auch
- 4 Weblinks
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Verfahren
Einer rechtsmedizinischen Obduktion geht zunächst eine genaue Inspektionder Kleidung der Leiche und ihres Äußeren voraus.
Bei der eigentlichen Sektion werden mit spezieller Schnitttechnik insbesondere alle drei Körperhöhlen (Schädel, Brustkorb und Bauchraum) eröffnet (§ 89 StPO) und die inneren Organeund das Gehirnpräpariert(teilweise in Form von Organpaketen) und inspiziert. Es werden (je nach Fragestellung zum Teil verschiedene) Gewebsproben aus den Organen entnommen, anschließend werden die Organe und Gewebe dem Toten wieder beigegeben und der Leichnam so vernäht, dass eine Abschiednahme am offenen Sargnoch möglich ist.
Später werden die gewonnenen Proben mikroskopischund mikrobiologischuntersucht. Bei einer gerichtlichen Sektion werden Drogenund eventuell Giftstoffeund Medikamentenspiegel toxikologischbestimmt. Vereinzelt kommen auch Spezialuntersuchungen wie zum Beispiel DNA-Analysen, entomologische(insektenkundliche) und radiologischeVerfahren zum Einsatz.
Die verschiedenen Berichte gehen nur dem Auftraggeber der Sektion zu.
In jüngster Zeit finden zunehmend neue Messverfahren Anwendung bei der Leichenschau (Streifenlichttopometrie, CT).
Bei pathologischen Sektionen sind die Verfahren ähnlich, die toxikologischen Untersuchungen sind allerdings im Allgemeinen schon vor dem Tode gemacht worden. Auch die Identität des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt und eine natürliche Todesursache sind sicher geklärt, da ansonsten rechtsmedizinisch seziert werden muss.
Eine Anatomische Sektion (auch Präparation genannt) ist sehr viel feiner. Die Sektion beschränkt sich nicht nur auf die drei Körperhöhlen, auch kleinere Details gelangen zur Darstellung, da im Rahmen des Präparierkursesalle anatomischen Strukturen des Körpers erlernt werden sollen. Deshalb erstreckt sich eine anatomische Präparation auf ein ganzes Semester, während pathologische und rechtsmedizinische Sektionen i.d.R. nach längstens 4h abgeschlossen sind. Daraus wiederum ergibt sich die Notwendigkeit einer Einbalsamierungdes Leichnams.
Eine Wiederherstellung des Leichnams ist anschliessend nicht mehr möglich.
Die Leiche wird am Ende einzeln und vollständig bestattet. Dies erfolgt je nach letztem Willen anonym oder namentlich, durch Verbrennung oder Erdbestattung.
Gesellschaftliche und rechtliche Aspekte
Die Zahl der Sektionen in Deutschlandist rückläufig, da der Kostendruck in Justiz- und Gesundheitswesen größer wird und Kostenträger (ganz im Gegensatz zu Rechtsmedizinern) meinen, in der Mehrzahl der ungeklärten, unerwarteten Todesfälle sei die Todesursache auch ohne Sektion ganz gut abschätzbar. Es liegen jedoch Studien vor, die nahelegen, dass bis zu 50 Prozent aller klinisch vermuteten (und als Tatsache in den Totenschein eingetragenen) Todesursachen falsch sind (durch Obduktion falsifiziert).
Somit auch gesellschaftlich wichtig sind hohe Obduktionszahlen im Rahmen der Todesursachenstatistik, um für die Gesundheitspolitik überhaupt verlässliche Basisdaten liefern zu können.
Es gibt Länder und Orte, in denen alle Verstorbenen seziert werden (zum Beispiel alle in Kliniken Verschiedenen in Österreich).
Rechtlich gesehen ist eine Sektion in Deutschland weder Körperverletzung noch Sachbeschädigung (Tote sind juristisch keine ?Sachen?), sondern wird als Störung der Totenruhe geahndet, wenn sie ?- unautorisiert von Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei ?- zum Beispiel gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird. Die Sektion ist in Deutschland bisher nur in den Bundesländern Berlin und Hamburg in eigenen Sektionsgesetzen geregelt. Die Bestattungsgesetze einiger weiterer Bundesländer enthalten auch Regelungen zur Sektion.
Die Kosten einer Sektion belaufen sich auf ca. 500 bis 2.000 Euro(Stand: 2003), aber für Sektionen im Auftrag von Angehörigen (sogenannte Verwaltungssektionen) wird oft keine Gebühr berechnet (so zum Beispiel in Hamburg).
Siehe auch
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| Commons: {{{2|Category:Autopsies}}} ? Bilder, Videos oder Audiodateien
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- Leichenschau
- Todesart
- Todesursache
- Vivisektion
Weblinks
- Die Arbeit der Pathologen
- Ratschläge vom Netdoktor
- Obduktion bei plötzlichem Kindstod (SID)
- Pressemeldung
- Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin für die rechtsmedizinische Leichenöffnungen:Autopsy
fr:Autopsie
id:Otopsi
nl:Autopsie
pt:Autópsia
Seitenkategorien: Pathologie| Rechtsmedizin| Tod
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