| |
Das Gerichtsverfahren oder kurz "Verfahren" ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Der Begriff "Prozess" umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.
Gerichtsverfahren in Deutschland
Keine Gerichtsverfahren sind die Verhandlungen bei Schiedsstellenoder Mediatoren. Auch wenn Schiedsverfahrenvor so genannten Schiedsgerichtenstattfinden, und diese ebenfalls einen Instanzenzugeröffnen (Bsp.: Parteigerichtsbarkeit), kann nicht von Gerichtsverfahren im engeren Sinne gesprochen werden.
Jedermann steht das Recht auf rechtliches Gehörgemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzesin seiner Sache zu. Wegen der unterschiedlichen Regelungsmaterien hat der Bundesgesetzgeber für die Verfahrensarten verschiedene Gesetze erlassen:
- Zivilrecht: Für zivilrechtliche Streitigkeitengilt grundsätzlich das Zivilprozessrecht, sie werden nach der Zivilprozessordnung(ZPO) entschieden. Für Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Vormundschaftssachen, vereinsrechtlicheund bestimmte familienrechtlicheAngelegenheiten findet das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FGG) Anwendung.
- Strafrecht: Im Strafrecht wird das Verfahrennach den Vorschriften des formellen Strafrechts, dem Strafprozessrecht(geregelt vor allem in der Strafprozessordnung(StPO)), betrieben. (Die Zivil- und Strafgerichte bilden zusammen die ordentliche Gerichtsbarkeit.)
- Verwaltungsrecht: Die verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten werden nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnungverhandelt. Die Länder haben teilweise eigene Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen oder die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes adaptiert. Sie sind jedoch vom behördlichen Verwaltungsverfahrenabzugrenzen, das keine gerichtliche Überprüfung darstellt. Ebenfalls von der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Verfahren nach dem
- Verfassungsrechtabzugrenzen: Das Bundesverfassungsgerichtund die Landesverfassungsgerichte / Staatsgerichtshöfe üben die Gerichtsverfahren in Verfassungsfragen und im Grundrechtschutz aus. Für sie sind eigenständige Gesetze erlassen worden.
- Arbeitsrecht: Als Fachgerichtsbarkeit aus der ordentlichen (Zivil-)Gerichtsbarkeit herausgelöst finden die Verfahren des Arbeitsrechtes nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzesstatt, das jedoch in § 46 weitgehend auf die Bestimmungen der Zivilprozessordnung verweist.
- Steuerrecht: Der Bundesgesetzgeber hat für das Steuer- und Abgabenrecht die Finanzgerichtsordnungerlassen. Das Verwaltungsverfahren ist in der Abgabenordnunggeregelt.
- Sozialrecht: Wie beim Arbeitsrecht existiert eine eigene Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz. Die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren enthält weitgehend das Sozialgesetzbuch X.
- Wehrrecht: Das Verfahren vor den Wehrsenaten läuft nach den Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung ab.
- Disziplinarrecht: Das Bundesdisziplinargericht ist inzwischen ebenfalls in das Bundesverwaltungsgericht eingegliedert worden, sodass auch hier die Verwaltungsgerichtsordnung für das Verfahren gilt.
Jede Verfahrensordnung kennt Prozessmaximen, also Grundsätze, auf denen das Verfahren aufbaut.
Die jeweilige Zuordnung der Streitigkeiten zu den Verfahrensarten erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Gesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Jedes Gerichtsverfahren eröffnet in der Regel auch den Weg über die Instanzen(Ausnahmen z. B. § 511 ZPO, Gesetzeskraft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts). Dabei stehen Rechtsmittel(meist Berufung, Beschwerdeoder Revision) zur Verfügung.
Das Verfahren bzw. der Prozess wird mit der Rechtskraftdes Urteils abgeschlossen.
siehe auch: Kurzer Prozess- Tierprozess
Literatur
- Heinrich Hannover, Die Republik Vor Gericht 1975 - 1995 - Erinnerungen eins unbequemen Rechtsanwaltes, Berlin: Aufbau Verlag 1999
- Otto Kirchheimer, Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken, Neuauflage: Hamburg: Europäische Verlagsanstalt 1993 ISBN 3-434-46203-1
- Gerhard Mauz, Die großen Prozesse der Bundesrepublik Deutschland., Springe: Zu Klampen Verlag 2005
- Peggy Parnass, Prozesse 1970 bis 1978, Frankfurt am Main: Zweitausendeins 1980
Weblinks
- Gesetzestexte:
- Art. 103 GG
- ArbGG
- BVerfGG
- FGO
- SGG
- StPO(Strafprozessordnung)
- VwGO
- ZPO(Zivilprozessordung)
- Statistik der Gerichtsverfahren in Deutschland
- Famous TrialsBerühmte Prozesse (englisch)
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
|
en:Lawsuit
es:demanda
fr:Tribunal
ja:??
Seitenkategorien: Prozessrecht
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|