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Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Deutschland nach § 219 StGBerforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruchlegaldurchgeführt werden kann. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministeriumdes Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgerichtverlangt zudem, dass die Konfliktberatung organistorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
- Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaftbzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
- Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen
- Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
- Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Erläuterung der Rechtsgrundlage
siehe auch: Fristenregelung
Seitenkategorien: Abtreibungsfrage
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