Bild:Stmartin-bc.jpg Modell von St. Martin, Biberach an der Riß
Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionengemeinsam genutzten Sakralbau.
In der Kurpfalzwurde am 29. Oktober1698von der Obrigkeit das Simultaneum eingeführt. Die Reformiertenmüssen ihre Kirchen für den katholischen Gottesdienst öffnen. Die Katholiken behalten jedoch ihre Kirchen allein. Insgesamt erlangten die Katholiken ein Mitbenutzungsrecht von 240 Kirchen. Durch Erlassvom 29. März1707wurde das Simultaneum in der Kurpfalz wieder aufgehoben.
Simultankirchen sind z.B.:
- der Altenberger Dom
- die Althaldensleber Kirche
- der St. Petri Domin Bautzen- älteste Simultankirche Deutschlands
- St. Mariaund St. Christopherusin Bechtolsheim
- St. Martinin Biberach an der Riß
- St. Rufus in Gau-Odernheim
- Hahn (Hunsrück)
- Otterberg
- die Friedenskirche (Saarbrücken)
- mehrere Kirchen im Elsass
- die Stiftskirche / Kirche St. Juliana in Mosbach
- die Schloßkapelle in Rheinberg-Ossenberg
- die Johanneskirche in Rohrdorf
- die St. Georgskirche in Wachenheim an der Weinstraße
- der Wetzlarer Domseit dem 16. Jh. Simultankirche
Siehe auch
- Ökumene
- Simultaneum mixtum
- Paritätische Reichsstadt
Seitenkategorien: Ökumene| Kirchenbau| Katholizismus| Protestantismus
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|