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Spaltung

Spaltung ist ein Rechtsbegriffdes deutschen Handelsrechts. Mit Auf- und Abspaltung sowie Ausgliederung werden drei verschiedene Arten der Spaltung von Unternehmenunterschieden.

Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 UmwG)

Der bisheriger Rechtsträgerwird aufgelöst. Das Vermögenwird auf andere bestehende Rechtsträger übertragen (Aufspaltung durch Aufnahme) oder es werden neue Rechtsträger gegründet (Aufspaltung zur Neugründung).

Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG)

Lediglich ein oder mehrere Teile, die für sich eine abgrenzbare Einheit bilden (z.B. Teilbetriebe), gehen auf bestehende oder neu zu gründende Rechträger über, wobei der ursprüngliche Rechtsträger bleibt bestehen

Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG)

Der alte Rechtsträger bleibt bestehen. Anders als bei Abspaltung erhalten aber nicht die Anteilseigner des übertragenden (Rumpf-)Rechtsträgers, sondern dieser selbst Anteile an dem übernehmenden oder neuen Rechtsträger.

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