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Spender

Unter einer Spende versteht man eine Zuwendung an eine Organisation. In der Regel ist diese Organisation ein gemeinnützigerVerein, eine gemeinnützige Stiftungoder eine politische Partei. Im weiteren Sinne bezeichnet man im Volksmundauch das direkte Geschenkan eine einzelne Personals Spende.

Spenden zeichnen sich dadurch aus, dass sie freiwillig und ohne Gegenleistungerfolgen. Sie können als Geldspende, Sachspende, Leistungsspendeoder Zeitspende(Ehrenamt) erfolgen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Deutschland
    • 1.1 Sonderausgabenabzug
      • 1.1.1 Voraussetzung
      • 1.1.2 Steuerliche Auswirkungen
  • 2 Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • 3 Wer Zeit für die Gemeinschaft gibt, ist auch finanziell großzügiger, Studie über Spenden
  • 4 Österreich
    • 4.1 Literatur
  • 5 USA
  • 6 Siehe auch
  • 7 Weblinks

Deutschland

In Deutschland werden in der Regel zwischen drei und fünf Mrd. Euro pro Jahr gespendet. Das sind pro Kopf 36 bis 60 Euro. Ein großer Teil davon kommt von Privatpersonen, die regelmäßig spenden, und fließt in soziale Zwecke.

Sonderausgabenabzug

Kennzeichnend für das Spendenwesen in Deutschland ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteienoder unabhängige Wählervereinigungen, d. h. die Spende kann als Sonderausgabeinnerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden. Im langfristigen Trend wird der Rahmen für zu eng gehalten, etwa verglichen mit dem in den USAausgeprägteren Sponsoring.

Voraussetzung

Bei Kleinspenden bis 100 Euro reicht zur Vorlage beim Finanzamt im allgemeinen ein Überweisungsbeleg bzw. eine Einzahlungsquittung aus, soweit diese mit einem entsprechenden Text versehen ist, der die Gemeinnützigkeit bestätigt; nur bei größeren Spenden muss durch den Spendenempfänger eine individuelle Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) wird aufgrund einer Spende oder einer Zustiftung (Zuwendung in das Vermögen einer Stiftung) ausgestellt. Sie dokumentiert die Art der Zuwendung, welche erbracht worden ist, den Spendenempfänger, den Spender und den Zweck der geförderten Einrichtung.

Zuwendungsbestätigungen werden zur Vorlage beim Finanzamt benötigt und sind Voraussetzung dafür, dass der Spender die Zuwendung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann. Für den Sonderausgabenabzug von Spenden gibt es Höchstbeträge, die sich zum einen nach der Höhe des Einkommens richten, zum anderen nach dem geförderten Zweck und der Rechtsform der Einrichtung, die die Zuwendung erhalten hat.

Grundsätzlich gilt, dass nur Einrichtungen, die wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. Einen Sonderfall bilden lediglich die politischen Parteien und Wählervereinigungen, denn diese verfolgen keine solchen Zwecke, allerdings ist es auch ihnen gestattet, Zuwendungen zu bestätigen. Voraussetzung ist eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder ein Freistellungsbescheid des Finanzamts. Werden Zuwendungsbestätigungen zu Unrecht ausgestellt, haftet der Aussteller dem Finanzamt für die durch den Sonderausgabenabzug des Spenders entgangenen Steuern pauschal mit 40% des Spendenbetrags.

Steuerliche Auswirkungen

Bei Spenden an gemeinnützigeOrganisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftungoder der gemeinnützigen GmbHmuss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung50% des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1.650,- ?, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 ? . D.h. von der Steuerschuld werden max. 825,- ?/1.650 ? abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgabenbis 1.650,- ? geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 x 1.650,- ? (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer"begünstigt" spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an Wählervereinigungen.

Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge, wenn die Körperschaft besonders förderungswürdig ist (Anlage 1 zu § 48 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung); Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Zuwendungsbescheinigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z.B. für Organisationen, die die Zwecke Sport oder Heimatpflege/Heimatkunde fördern (Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) und wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten (sog. unechte Mitgliedbeiträge, die ein Leistungsentgeld darstellen).

In Deutschlandgibt es eine unabhängige Institution, das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen(DZI), das soziale und karitative Organisationen in Deutschland auf die Verwendung ihrer Spendengelder prüft. Organisationen, die nachprüfbar die Spenden transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen

Viele Spenden gehen außerdem an gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Brot für die Welt. Diese Spenden dienen dazu, die Situation in der dritten Welt zu verbessern. Das Geld wird hier vor allem dazu angelegt, die medizinische Versorgung zu verbessern, das heißt Krankenhäuser aufzubauen etc. und Nahrungzu beschaffen.

Wer Zeit für die Gemeinschaft gibt, ist auch finanziell großzügiger, Studie über Spenden

Bürger, die in Vereinen oder Verbänden engagiert sind, spenden in Deutschland häufiger und mehr als andere: statt wie unterstellt ein fehlendes persönliches Ehrenamt, Zeitspendeauszugleichen. Eine Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung(WZB) belegt, dass Personen mit einem höheren Einkommen deutlich häufiger als der Durchschnittsbürger spenden. Der Anteil der Spendensumme an ihrem Jahresnettoeinkommen liegt aber beträchtlich unter dem Durchschnitt. Kritik: viele sind ehrenamtlich, aber außerhalb von Vereinen oder Verbänden tätig. Eine valide wissenschaftliche Definition und Messbarkeit von Zeitspenden ist fast ausgeschlossen.

Das WZBfindet nun Forderungen der Politik nach einem höheren Beitrag von Vermögenden und Gutverdienenden zur Stiftungs- und Spendenkultur, wie sie auch Bundeswirtschaftsminister Michael Gloserhob, angemessen.

Den Rahmen der Studie bildet ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendgefördertes Projekt, Teilergebnisse am 18. November 2005 im WZB auf einer Fach­tagung über den Aufbau einer nationalen Spendenberichterstattung: Um aktuelle und differenzierte Aussagen zum Spendenwesen treffen zu können, wird in Deutschland eine kontinuierliche Spendenberichterstattung gefordert, wie in den USA, Großbritannien oder Kanada, verlässliche Angaben über Spendenvolumen, Struktur der Spen­denverwendung und zu den Spendern, die für eine aktive Zivilgesellschaft an Bedeutung zunehmen.

Österreich

Derzeit sind in Österreichnur Spenden an gemeinnützige Organisationen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung absetzbar. Dabei werden Spenden nur bis maximal 10% der Vorjahreseinkünfte (Privatpersonen) beziehungsweise des Vorjahresgewinnes (Betriebe) anerkannt (EStG §4 Abs. 4 Z 5 und 6 sowie KStG §12 Abs. 1 Z 5). Ab 2006 sollen auch Spenden an andere gemeinnützige Organisationen absetzbar sein.

Literatur

  • Studie zur Spendenabsetzbarkeit. Institut für Höhere Studien, Wien [1]im Auftrag des Österreichischen Sozialministeriums (2002).

USA

Die USA ist das Land mit der größten Spendentradition. Hier werden pro Jahr knapp 250 Mrd Dollar gespendet. Das sind pro Einwohner etwa 860 Dollar. Etwa ein Drittel der gesamten Spenden kommt jedoch von Unternehmen. Ein großer Teil der Gelder kommt der Bildung und medizinischer Forschung zugute. Nur etwa 10 Prozent fließen in die Armutslinderung.

Siehe auch

  • Gemeinnützigkeit,
  • Parteispende,
  • CDU-Spendenaffäre

Weblinks

  • Fundraising für Diakonie, Kirche und Gemeinde informiert über Spende, Stiftung, Sponsoring
  • Deutsches Spendenportal spenden.de, informiert gezielt über Spendenorganisationen
  • Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI - vergibt Spendensiegel
  • EKHN: Spenden-Projekte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
  • Helfen mit Sachspenden - aktuelles bundesweites Verzeichnis
  • Im Labyrinth der guten ZweckeTelepolis
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