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Standunsicherheit

Als Sicherheitsabstand bezeichnet man im Allgemeinen die Entfernung zu einer Gefahr, in der einem kein Schaden mehr erwachsen kann.

Den Sicherheitsabstand im Straßenverkehrdefiniert man

  • zur Seite: hierbei ist entscheidend zu welchem Verkehrsteilnehmer. Bei einspurigen Fahrzeugen beträgt er mindestens 1,5 m. Zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m. Bei Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m.
  • nach Vorne: hierbei ist die Fahrgeschwindigkeit und die Örtlichkeit entscheidend. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Sicherheitsabstand 1 Sekunde Fahrgeschwindigkeit in Meter (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw Längen). Außerhalb geschlossener Ortschaften 2 Sekunden Fahrgeschwindigkeit in Meter (2 Sekunden-Test siehe unten; oder bei 100 km/h eine Leitpfostenentfernung, entspricht 50 m).

Als Kraftfahrermuss man sich immer bewusst sein, dass auch der Vordermann plötzlich abbremsen kann und man trotzdem noch dahinter stehen bleiben muss. Der Mindestabstand muss der Reaktionsweg sein. Der gesamte Anhalteweg ist nicht notwendig, da auch der Vordermann einen Bremsweghat.

Da man nicht immer berechnen kann, wie lange zu einem bestimmten Punkt der Sicherheitsabstand sein muss, werden immer nur Faustformelnin den Fahrschulen gelehrt und Tipps gegeben.

Ein solcher Tipp, ist der, dass der Abstand mindestens zwei, aber besser drei Sekunden betragen muss. Damit ist der Abstand gemeint, den man in zwei Sekunden zurücklegt. Das kann man verhältnismäßig einfach überprüfen: Man wählt sich einen Punkt, wo der Vordermann gerade vorbei fährt. Bis man selbst an dem selben Punkt vorbei fährt, müssen mindestens zwei Sekunden vergangen sind. Oft sind als Hilfe für solche Tests Straßenmarkierungenauf der Fahrbahnaufgebracht.

Früher wurden eher die Abstände in Meterangegeben. Da das Abschätzen aber so wesentlich schwieriger ist, ist man auf die Zeit übergegangen.


Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr

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