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Subaortenstenose

ad subalternantem ( lat.: durch Überordnung) bezeichnet einen übergeordneten logischen Schluss zwischen unterschiedlichen bejahenden Urteilen.

Die Schlussfolgerung besteht im Schluss von der Falschheit (F) eines partikulär bejahenden Urteils"einige S sind P" auf die Falschheit (F) eines des allgemein bejahenden Urteils"alle S sind P".

Dabei bedeutet P = Prädikat und S = Subjekt des jeweiligen Urteils.

Beispiel

Der Schluss von

"Einige Schüler lernen die chinesische Sprache"(F) - Falsches partikulär bejahendes Urteil

auf

"Alle Schüler lernen die chinesische Sprache"(F) - Falsches allgemein bejahendes Urteil 


Siehe auch: ad subalternatam, ad subcontrariam




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