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Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schadenan Leben, Leib oder Sache hervorruft.
Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt (Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), aus der Art des Ereignisses selbst (Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung), und aus der Art des Verschuldens (Eigenverschulden, Fremdverschulden, höhere Gewalt).
Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert; vgl. Unfallversicherung.
Siehe auch
- Grubenunfall(Bergbau)
- Schaden (Recht)
- Erste Hilfe
- Katastrophen der Luftfahrt
- Katastrophen der Raumfahrt
- Katastrophen der Seefahrt
- Katastrophen der Binnenschifffahrt
- Katastrophen im Schienenverkehr
- Katastrophen im Straßenverkehr
- Katastrophen in Industrie und Kraftwerken
- Katastrophen der Chemie
- Nuklearunfälle
- Brückeneinstürze; siehe Brücke(muss noch ausgebaut werden)
- Einstürze von Sendetürmen und Sendemasten; siehe unter Sendeturm
Weblinks
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