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Vergehen kommt von dem Wort: "gehen" und bedeutet in etwa : "falsch gehen". Es bezeichnet eine minderschwere Straftat, eine schwere wird als Verbrechenbezeichnet.
Nach dem deutschen Strafrechtsind Vergehen Straftaten, deren Strafrahmenunterhalb der Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafebleiben (vgl. § 12 Abs. 2 StGB).
Besonderheiten:
Die Strafbarkeit des Versuchseines Vergehens (z. B. versuchte Körperverletzung) muss explizit im Gesetz genannt werden (hier: § 223 Abs. 2 StGB).
Vergehen werden grundsätzlich vor dem Einzelrichterdes Amtsgerichtesangeklagt. Liegt der erwartete Strafrahmen zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe (vgl. Strafbann), so ist das Schöffengerichtam Amtsgericht zuständig. Liegt der Strafrahmen höher oder liegt eine besondere Bedeutung in dem Fall, so ist die große Strafkammerdes Landgerichtszuständig. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Vergehen sind nicht gleichzusetzen mit "Übertretungen". Diese sind durch das Einführungsgesetz zum StGB von 1974 abgeschafft (und in Vergehen oder Ordnungswidrigkeitenumgewandelt) worden.
Begriffsbedeutung ausserhalb des Strafrechts
- Disziplinarrechtlichist ein Dienstvergehenein schwerer Verstoß gegen Dienstvorschriften eines Beamten.
- Im philosophischenZusammenhang bilden Vergehen und Entstehen das Werden.
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en:misdemeanor
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