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Vergewaltigung

Bild:Rape scene - Utagawa KUNIYOSHI.jpg
Vergewaltigungsszene dargestellt von Utagawa Kuniyoshi

Von Vergewaltigung (veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung oder Androhung von Gewaltoder durch das Ausnutzen einer hilflosen Lage zum Geschlechtsverkehroder anderen Handlungen mit sexuellem oder sexuell motiviertem Charakter zwingt.

Nahezu alle Gesellschaften kennen einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten ihn als eines der schwersten Vergehen. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe(?eheliche Pflicht?) oder mit Außenseitern (etwa im Krieg, gegenüber Minderheitenoder Sklaven) wurde oder wird jedoch nicht überall als strafwürdiges Vergehen angesehen. Viele Gesellschaften kannten oder kennen eine Schuldzuweisung an das Opfer, die sich etwa in Ausgrenzungoder zwangsweiser Scheidungäußert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Folgen für die Opfer
  • 2 Vergewaltigung im Sinn des Strafrechts
  • 3 Vergewaltigung im Sinn der Sozialwissenschaft
  • 4 Vergewaltigungen in Ausnahmesituationen
  • 5 Untersuchungsergebnisse zu Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen
    • 5.1 Vergewaltigung von Männern
  • 6 Quellen
  • 7 Literatur
  • 8 Siehe auch
  • 9 Weblinks

Folgen für die Opfer

Zu den physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr durch Geschlechtskrankheitenangesteckt und darüber hinaus bei weiblichen Opfern schwangerzu werden, kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers (psychisches Trauma). Die Reaktion kann bis zu schweren Depressionen, Psychosen, Schuldgefühlen, Angstzuständen, Panikattackenund Suizidversuchenoder vollendetem Suizidreichen, jedoch ist die Schwere der Reaktionen sehr individuell und nicht bei allen Betroffenen gleichartig. Während einigen Opfern langfristig nur durch eine Psychotherapiegeholfen werden kann die Vergewaltigung zu verarbeiten, gelingt es anderen auch ohne spezielle Betreuung zu einem normalen Leben zurückzufinden. Daher ist es beim Umgang mit Betroffenen wichtig, offen für die individuellen Bedürfnisse zu sein, ohne durch Erwartung einer bestimmten Reaktion Druck aufzubauen.

Vergewaltigung im Sinn des Strafrechts

1998wurden im deutschen Strafrecht die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigungunter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst; Vergewaltigung ist nunmehr ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung und wird mit einer höheren Mindeststrafe bedroht. Als Vergewaltigung gilt seit der Reform das Erzwingen sexueller Handlungen, die das Opfer "besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind" (§ 177 StGB). Die früher bestehenden Einschränkungen des Vergewaltigungsbegriffs sind mit der Reform entfallen, so dass auch erzwungener Sex mit der Ehepartnerin (Vergewaltigung in der Ehe) und erzwungener Sex mit einem männlichen Opfer als Vergewaltigung verfolgt werden können. Außerdem wirkt sich nun der Einsatz von Waffen deutlich strafschärfend aus, insbesondere um die oftmals kritisierten Unterschiede zum Schweren Raubzu verringern.

Im schweizerischen Strafgesetzbuch lautet der Tatbestand für Vergewaltigung folgendermaßen: ?Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Zuchthausbis zu zehn Jahren bestraft.? (Schweizerisches Strafgesetzbuch 2000, Art. 190.1) Andere sexuelle Übergriffe als der Beischlaf, insbesondere auch Oralverkehr, Analverkehrund gleichgeschlechtliche sexuelle Übergriffe, werden als sexuelle Nötigung behandelt und grundsätzlich gleich bestraft, allerdings mit einer geringeren Mindeststrafdrohung (vgl. op. cit., Art. 189.1). Seit dem 1. April 2004 ist das Bundesgesetz betreffend Strafverfolgung in der Ehe und der Partnerschaft in Kraft. Auch wenn das Opferund der Täterin ehelicher Gemeinschaft leben, so stellt die Vergewaltigung ein Offizialdeliktdar (Art. 190.2 und 189.2 wurden aufgehoben). Vergewaltigung in der Ehe ist in der Schweiz erst seit 1992strafbar.

Ebenfalls gilt für Kinder bis sechzehn Jahre ein spezieller Strafrechtssatz, der unter dem Tatbestand ?sexuelle Handlungen mit Kindern? aufgeführt ist (vgl. op. cit., Art. 187; Sexueller Missbrauch von Kindern).

Vergewaltigung im Sinn der Sozialwissenschaft

In den Sozialwissenschaftenwird grundsätzlich nicht zwischen einer Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung unterschieden. Statt dessen wird jede traumatisierendesexuelle Handlung als Vergewaltigung betrachtet, unabhängig davon, von wem, an wem, unter welchen Umständen und in welcher Situation sie ausgeübt wird. Charakteristisch ist die Traumatisierung. ?Letztendlich ist die Definition einer Vergewaltigung Ergebnis der jeweiligen Perspektive.? (Heynen 1998, S. 20)

Vergewaltigungen in Ausnahmesituationen

In Kriegs- oder Bürgerkriegskonflikten gibt es häufig systematische Vergewaltigungen.

Im Februar 2001 fällte der Internationale Kriegsverbrechertribunalin Den Haagein historisches Urteil, als erstmals Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionenverurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeiteingestuft wurde (siehe Foca-Fall).


Untersuchungsergebnisse zu Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen

Vergewaltigungen finden in der Regel nicht in der Öffentlichkeit statt, Opfer und Täter kennen sich zumeist. Gesteht man Menschen den Freien Willenzu, ist der Täter für seine Tat verantwortlich, obwohl beim Geschlechtsverkehr allgemein ein hoher Hormonpegel freigesetzt wird. Eine Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht über die gesamte Zeitspanne der Vergewaltigung gewehrt hat. Bei einer Vergewaltigung genießt das Opfer die sexualle Gewalt nicht als besondere Form seiner Sexualität, andernfalls spricht man von Sado-Maso. Ein Zusammenhang zwischen Kleidung und generellem Auftreten von Personen und relativen Häufigkeit, vergewaltigt zu werden, wurde nicht offenbar. Daher kann auch nicht angenommen werden, ein besonderes Verhalten eines Opfers entschuldige den Täter, falls eine Vergewaltigung vorliegt.

Vergewaltigung von Männern

Es existieren Vergewaltigungen von Männern, durch beide Geschlechter. Das verbreitete Bild einer Vergewaltigung zeigt demgegenüber eine Frau oder ein Mädchen als Opfer. Eine männliche Opferschaft ist generell nicht mit dem Bild eines starken Jungen und Mannes vereinbar. In diesem Bild können Jungen und Männer ein derartiges Erlebnis einfacher verarbeiten als Frauen. In der Tat verarbeiten die Geschlechter eine Vergewaltigung unterschiedlich, ohne dass hierbei sich die Schwere erkennbar unterscheidet.

In vielen Gesellschaften gilt daher die Vergewaltigung von Jungen und Männern als weniger schändlich als die von Mädchen und Frauen, obwohl die Folgen für das Opfer keinesfalls geringer sind.

Quellen

  • Greuel, Luise: Polizeiliche Vernehmung vergewaltigter Frauen. Weinheim 1993
  • Hanisch, Gregor Maria: Vergewaltigung in der Ehe ? Ein Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion einer Änderung des § 177 StGB unter Berücksichtigung der Strafbarkeit de lege lata und empirischer Gesichtspunkte. Bochum, 1988
  • Heynen, Susanne: Vergewaltigt ? die Bedeutung subjektiver Theorien für Bewältigungsprozesse nach einer Vergewaltigung. Weinheim, 2000
  • Art. 190 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Bundeskanzlei, Bern 2000
  • Schliermann, Brigitte: Vergewaltigung vor Gericht. Hamburg 1993
  • Sick, Brigitte: Sexuelles Selbstbestimmungsrecht und Vergewaltigungsbegriff -- ein Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion einer Neufassung des §177 StGB unter Berücksichtigung der Strafbarkeit de lege lata und empirischer Gesichtspunkte. Berlin 1993
  • In: Leuenberger, Peter M.: Vergewaltigungsmythen in der Literatur von 1980?2000 zum Thema Vergewaltigung, Solothurn 2003

Literatur

  • Arik Brillstein: Antiterrorsystem. Verlag Engel 2005 - ISBN 3938547006
  • Susan J. Brison: Vergewaltigt. Beck, Juli 2004 - ISBN 3406521991
  • Daniel Gerber: Fünfzehn Dollar für ein Leben. Basel, Brunnen 2005, ISBN 3-7655-3843-4
  • Peter M. Leuenberger: Vergewaltigungsmythen in der Literatur von 1980?2000 zum Thema Vergewaltigung. Solothurn 2003
  • Craig T. Palmer, Randy Thornhill: A Natural History of Rape: Biological bases of sexual coercion. Cambridge, Mass. : MIT Pr., 2000 - ISBN 0-262-20125-9
  • Jonathan C. Diefenbach: Ich kann nicht anders Juni 2005 - ISBN 3-8329-5847-2

Siehe auch

  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • K.-o.-Tropfen
  • Medica mondiale, Menschenrechtsorganisation für kriegstraumatisierte Frauen
  • Rapex, ein Anti-Vergewaltigungs-Kondom

Weblinks

  • § 177 StGB (Deutschland): Gesetzestext mit Rechtsprechung via dejure.org
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
  • spr.org Seite zur Bekämpfung von Vergewaltigung von Menschen in Gefängnissen
  • Polizei.NRW.de - Selbstbehauptungskurs für Frauen
  • The History of Rape : A Bibliography
  • Informationen zum Umgang mit Gewalt und Verhalten nach einer Vergewaltigung
  • Die Evolutionsbiologie der Vergewaltigung
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