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Die Separation, Markenteilung oder Verkoppelung genannte Flurbereinigungwar Teil einer großangelegten Agrarreformdes 18. und 19. Jahrhunderts in Deutschland.
Über viele Jahrhunderte hinweg waren die Bauern in ihrer selbständigen Wirtschaftsführung durch die meierrechtlichenBindungen an den Grundherren mit Diensten und Abgaben aller Art belastet.
Die Mark oder auch Allmende(ahdt. algimeinida) bezeichnete den Teil der Gemeindeflur, der sich im Gemeineigentum eines Dorfes befand. Gewöhnlich wurde die Mark als Waldoder Weide, auch Waldweidegenutzt, viele Flächen waren aber auch Mooroder Ödland. Die Mark wurde als Viehweide, zur Schweinemast, für die Holznutzung und zum Plaggenstechenbenutzt. Nutzungsberechtigt waren meistens nur die ansässigen Bauern, die die Markgenossen waren, Die Mark umfasste den größten Teil der Gemarkung und umschloss die Siedlungen und Eschfluren.
Durch die Privatisierung der bis dahin genossenschaftlich genutzten Waldstücke und der Acker-, Weide- und Wiesenländereien, den Gemeinheiten oder Almenden, konnte die landwirtschaftliche Produktionskraft erheblich gesteigert werden.
Die Neuordnung des Grundbesitzesund der Bodenbewirtschaftung ging in vielen Landesteilen einher mit der späten Abschaffung der Leibeigenschaft, begann teilweise schon im 17. und wurde manchmal erst im späten 19. Jahrhundert vollendet.
Die meist kleinteiligen Ackerflächen verschiedener Eigentümer mußten von den Bauernbis dahin in Flurzwangkollektiv bewirtschaftet werden, was oft recht nachlässig geschah. Innovationenund Engagementbeim Probieren neuer Anbaumethoden oder neuer Feldfrüchte wurden häufig be- oder gar verhindert. Die Separierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und die anschließende Überführung in Individualeigentum steigerte Motivationund Kreativitätder Bauern und führte schnell zu weit höheren Ernteerträgen.
Die Mark war das Land, das den Hof, den Brink und die Eschfluren umgab, sie war nicht kultiviert und gehörte allen Markgenossen. Je nach der Größe des Hofes waren Gebäude, Hofraum, Garten und Acker verschieden groß, und je nach der Größe des Hofes waren auch die Markenberechtigungen verschieden groß, das heißt jeder Hofbesitzer durfte entsprechend seiner Größe (seiner Steuerkraft) eine bestimmte Anzahl an Rindern, Schafen und Schweinen zur Weide bzw. zur Mast in die gemeinsame Mark treiben.
Ein von der Markengemeinheit gewählter Markenrichter überwachte die Einhaltung der Quoten und sorgte für die ordentliche Erhaltung der gemeinsamen Mark. Bei Verstößen gegen die Markenordnung konnte er durch Verhängung von Brüchtendie Einhaltung erzwingen. Im Laufe der Jahrhunderte rissen die Landesherren, in Norddeutschland beispielsweise die Fürstbischöfe von Münsterund die Herzöge von Oldenburg, das Markenrichteramt an sich und forderten bei Markenteilungen als Entschädigung für dieses entfallende Markenrichteramt die so genannte tertia marcalis, das heißt den dritten Teil des aufzuteilenden Markengrundes.
Die Umstrukturierung der Landwirtschaft wurde von vielen Problemen gebremst. Dazu zählte die Angst der Gutsherren vor finanziellen Verlusten ebenso wie Streitigkeiten der Interessenten bei der Aufteilung der Parzellennach Größe und Bodengüte und der anschließenden Verlosung.
Die neuen Formen der Gliederung, Bepflanzung und Bewirtschaftung der Separationszeit prägen das Landschaftsbild bis in die heutige Zeit. Nachteile der Separation, wie den Schwund zahlreicher Hecken und Randbepflanzungen, versucht man in jüngster Zeit im Sinne des Naturschutzes, z. B. durch "Biotopvernetzung" mittels Heckenpflanzungen, zu beseitigen.
Siehe auch: Grenzmarkund Begriffsklärung Mark
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