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Verurteilung

Mit dem Rechtsbegriff Verurteilter wird im Strafrechtderjenige (vorherige Angeklagte) bezeichnet, gegen den das Strafgerichtdurch Urteilim Einzelfall eine Freiheitsstrafe, einen Strafarrestoder eine Geldstrafeverhängt hat, die nun durch die zuständige Vollstreckungsbehörde(im Normalfall die Staatsanwaltschaft) vollstreckt wird. Als Verurteilter gilt auch der, gegen den ein Strafbefehlrechtskräftig geworden ist. Im Jugendstrafrechtgelten diejenigen als Verurteilte, gegen die eine Jugendstrafe, ein Zuchtmitteloder eine Erziehungsmaßregelverhängt wurde.

Grundsätzlich kann Verurteilter nur sein, wer mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Personen, gegen die lediglich eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherungverhängt wurden, gelten nicht als Verurteilte.

Strafrechtliche Verurteilungen werden zudem in das Bundeszentralregistereingetragen.

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