| |
Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamtenzur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnungabzuleistende Ausbildungszeit, während der er als Anwärter(einfacher, mittlererund gehobener Dienst) bzw. als Referendar(höherer Dienst) tätig ist. Vorbereitungsdienste sind für alle Laufbahngruppenvorgesehen und schließen, außer im einfachen Dienstmit einer Laufbahnprüfung ab.
§ 14 des Beamtenrechtsrahmengesetzeslegt die Mindestzeiten fest:
- gehobener Dienst: 3 Jahre, falls kein Studium gefordert ist, bei gefordertem Studium ist er verkürzt. Bei Bezirksnotaren kann der Vorbereitungsdienst länger sein.
- höherer Dienst: 2 Jahre, Laufbahnen besonderer Fachrichtungkann die Dauer variieren oder der Dienst kann ganz wegfallen.
Dient ein Vorbereitungsdienst auch der Vorbereitung auf einen anderen Beruf als die Beamtenlaufbahn, so kann er als besonderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit geringeren Bezügen und ohne Verleihung des Beamtenstatus ausgestaltet werden, § 14a BRRG. Aus Kostengründen haben beinahe alle Bundesländer das Rechtsreferendariatin ein solches Ausbildungsverhältnis umgewandelt.
Vorbereitungsdienste für die Laufbahnen des höheren Dienstes
In der Laufbahngruppe des höheren Dienstestragen die Vorbereitungsdienste meist die Bezeichnung "Referendariat" und dauern zwei Jahre, außer bei besonderen Fachrichtungen.
Im Einzelnen siehe die Artikel zu den verschiedenen Vorbereitungsdiensten:
- Agrarreferendariat
- Archivreferendariat
- Attachéausbildung- Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst
- Bergreferendariat
- Bibliotheksreferendariat
- Brandreferendariat
- Bundesbankreferendariat
- Forstreferendariat
- Lehramtsreferendariat
- Rechtsreferendariat
- Technisches Referendariat
- Ausbildung für den tierärztlichen Staatsdienst(in Baden-Württemberg, der Kandidat steht nicht im Beamtenverhältnis, der Abschluß dieses Lehrganges ist jedoch Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Im eigentlichen Beamtenverhältnis findet dann keine Ausbildung oder Prüdung mehr statt, da es sich um eine Laufbahn besonderer Fachrichtung nach der Landeslaufbahnordung handelt.)
Siehe auch
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
|
|
| Dieser Artikel stellt die Situation in Deutschlanddar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|