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Waldgamander

Als Waldgeding (Gedinge = Vertrag) bezeichnete man früher eine regional begrenzte Genossenschaft, die unter anderem die gemeinschaftliche Nutzung eines Waldesregelte. Auch waren die Ortschaften zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Mit Waffen mussten sie einspringen wenn feindliche Überfälle drohten.

Beispiel: Waldgeding im Quellgebiet des oberen Glattales




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