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Ein Hausbesuch ist ein Besuch eines Arztes bei dem Patienten zuhause. Jeder niedergelassene Arzt ist berufsrechtlich dazu verpflichtet, notwendige Hausbesuche bei seinen Patienten zu leisten. Dies gilt auch außerhalb der Sprechstundenzeiten und nicht nur für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte, sondern auch für Fachärzte anderer Richtungen.
Kein Arzt darf Patienten rein fernmündlich ohne eigenen Augenschein und Untersuchung behandeln (§ 7 Abs. 3 Musterberufsordnung, Rechtslage in Deutschland). Fernmündliche Beratungen oder Anweisungen sind nur zulässig, wenn Schweregrad der Erkrankung und die angewendete Therapie das erlauben. Daraus ergibt sich z.B. die Besuchspflicht, wenn der Zustand des Patienten sich verschlechtert und ihm nicht zugemutet werden kann, die Arztpraxis aufzusuchen. Notfallpatienten, die dem Arzt nicht bekannt sind, müssen grundsätzlich persönlich untersucht werden.
Hausbesuche werden nach der Gebührenordnung mit 320 Punkten (einfacher Satz: 18,65 ?) vergütet; nach dem für Kassenpatienten gültigen Bewertungsmaßstab mit 400 Punkten (bei derzeitigem Punktwert ca. 20 ?). Für Besuche außerhalb der normalen Arbeitszeit (19 - 7 Uhr) und am Wochenende sind die Gebühren höher.
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