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Hilfe zur Selbsthilfe

Als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet man das Prinzip, das Maßnahmen zu Grunde liegt, die den Notleidenden Menschen (z. B. den Mittellosen, den Patienten) dazu befähigen, sich selbst zu helfen bzw. sich selbst Hilfezu organisieren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Hilfe zur Selbsthilfe in der Entwicklungshilfe
  • 2 Hilfe zur Selbsthilfe in der Medizin
  • 3 Hilfe zur Selbsthilfe in der Psychologie
  • 4 Hilfe zur Selbsthilfe im Sozialgesetzbuch
  • 5 Siehe auch

Hilfezur Selbsthilfe in der Entwicklungshilfe

Anders als noch vor einigen Jahrzehntensollen Spendengelderheutzutage dazu verwendet werden, um in EntwicklungsländernArbeitsplätzezu schaffen, Wüstengebietenutzbar zu machen und einheimische Industrienzu fördern. Dadurch sollen die Menschenin die Lage versetzt werden, sich selbst ein qualitativ besseres Lebenaufzubauen.

Eine besondere Form der Hilfezur Selbsthilfe sind Darlehenan Familien, die mit dem Geldein Stück Landpachtenund bearbeitenoder selbst einen Handwerksbetriebaufbauen. Wenn sie genug erwirtschaftet haben, zahlen sie das Geld(in Raten) zurück.

Hilfezur Selbsthilfe in der Medizin

Hier kann Hilfezur Selbsthilfe bedeuten, dass der behandelnde Arztdem PatientenTippszur Prophylaxeoder zur Weiterbehandlunggibt. Darüber hinaus kann sich der Patientaus Broschüren, Medizinbüchernund SelbsthilfegruppenInformationenüber seine Krankheitbeschaffen. Das ist jedoch nur möglich, wenn er eine Einsicht in seinen Krankheitszustand hat.

Hilfezur Selbsthilfe in der Psychologie

Auch ein Psychologeoder Facharztfür Psychiatriekann dem Patientenhelfen, sich selbst zu helfen, indem er ihm Ratschläge gibt, Broschürenaushändigt oder ihn zu Entspannungsverfahrenanleitet.

Für viele Krankheitenund Störungengibt es heutzutage Selbsthilfegruppen, z. B. für Übergewichtige, Bulimiker, Menschen mit Sprachstörungenund unterschiedlichen Behinderungen. Auch für Angehörigegibt es Selbsthilfegruppen.

Hilfezur Selbsthilfe im Sozialgesetzbuch

Die Aufgaben werden in § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buchso beschrieben:

?Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.?

Wobei das Subsidiaritätsprinzipzu beachten ist.

Die Sozialhilfe ist subsidiär, das heißt, dass alle anderen Sozialleistungen ihr vorgehen und die Sozialhilfe nur als "Notbehelf" eintritt (ultima ratio, letztes Mittel).

Siehe auch

  • Empowerment, Nichtregierungsorganisation, Bischöfliches Hilfswerk Misereor, gepa, Faire Woche, Brot für die Welt
Von "http://de.wikipedia.org/Hilfe_zur_Selbsthilfe"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hilfe zur Selbsthilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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