|
Als Konsil bezeichnet man in der Medizindie patientenbezogene Beratung eines Arztesdurch einen anderen ärztlichen Kollegen, meist einen Facharzt. Der Begriff findet häufig im KrankenhausAnwendung, wenn ein Arzt einer anderen Fachrichtung hinzugezogen wird. Der beauftragte Arzt (Konsiliarius) legt seine Empfehlungen zur Diagnostikund/oder Therapiemeist schriftlich nieder, auch dieses Schriftstück wird als Konsil (oder Konsiliarbericht) bezeichnet.
Als Konsiliardienst wird meist ein institutionalisiertes Angebot zur Beurteilung und Mitbetreuung von Patienten bezeichnet, das von anderen Ärzten für deren Patienten angefordert werden kann. Dieses Angebot kann sich auf ein Krankenhaus oder auch einen größeren Aktionsradius beschränken.
Seitenkategorien: Allgemeinmedizin
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Konsil aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|