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Kontraindikation

Als Kontraindikation oder Gegenanzeige (von lat. contra = gegen und indicare = anzeigen) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (z. B. die Anwendung eines Medikaments) spricht, da in ihrer Folge die Schädigung eines Systems zu erwarten ist. Weitaus am häufigsten wird dieser Begriff in der Medizin- sowohl im Bereich der Abklärung wie auch der Therapievon Erkrankungen oder Verletzungen - verwendet.

  • Eine absolute Kontraindikation verbietet die Maßnahme vollständig. Zum Beispiel darf einem Patienten, der einmal allergischauf Penicillinreagiert hat, diese Substanznicht mehr verabreicht werden.
  • Eine relative Kontraindikation spricht gegen die Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn das Verhältnis von erwartetem Nutzen zum befürchtetem Schaden günstig erscheint. Beispielsweise soll ein Patient, der einmal ein Magen-oder Zwölffingerdarmgeschwürhatte, nicht mit Acetylsalicylsäurebehandelt werden. Wenn aber keine vernünftige Alternativevorhanden ist und der Nutzen der Behandlung größer als das Risikoeines neuen Magengeschwürs erscheint, ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert.

Siehe auch: Indikation- Kunstfehler




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