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Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit den Wechselbeziehungen zwischen vor allem beruflicher Arbeit und Gesundheit befasst, insbesondere auch mit arbeitsbedingten Gesundheitsschäden, Berufskrankheiten, Arbeitsschutz, Unfallschutzsowie versicherungsmedizinischer Begutachtung. Weiter gehört zum Gebiet der Arbeitsmedizin auch die Integrationvon chronisch Kranken und behindertenPersonen in den Arbeitsprozess. Eng verwandt ist die Betriebsmedizin, die jedoch im Gegensatz zur Arbeitsmedizin kein eigener Fachbereich ist, sondern nur eine Zusatzbezeichnung für Fachärzte anderer Disziplinen. Der Arbeits- und Betriebsmediziner übt mehr eine beratende Funktion aus und ist an sich der klassische Arzt für Prävention. Weiter findet man Arbeitsmediziner auch immer mehr bei Arbeitsassistenzen.

Die aktuelle Definition des Fachgebietes durch die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin lautet wie folgt:

Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • 2 Der Arbeitsmediziner
    • 2.1 Der Facharzt für Arbeitsmedizin
    • 2.2 Statistiken
  • 3 Literatur
  • 4 Weblinks

Arbeitsmedizinische Vorsorge

In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgehaben die Berufsgenossenschafteneine Reihe von Untersuchungen festgelegt, die in ihren Zuständigkeitsbereichen regelmäßig durch geführt werden müssen. Zu den prophylaktischen Aufgaben gehören aber auch Impfungenetc. verabreichen (zum Bsp. in Kliniken die Impfung auf Hepatitis A & B).

Die Untersuchungen, berufsgenossenschaftliche Grundsätze genannt, dienen dazu, Unternehmer hinsichtlich der Risiken zu beraten, denen ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind. Sie müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Dazu gehören sehr oft Untersuchungen auf Gefahrenstoffe (Blei, Lösungsmittel etc.), Visuskontrolle, Audiometrieoder Spirometrie.

Der Arbeitsmediziner

(Siehe auch Betriebsarzt) Diese Beratung darf nur von Ärzten durchgeführt werden, die die Facharztausbildung für Arbeitsmedizin (per EU-Richtlinie muss diese Ausbildung mindestens vier Jahre betragen) absolviert haben. In manchen Ländern (z.B. Deutschland oder Österreich) besteht weiter die Möglichkeit, die Funktionen eines Betriebsarztes auch mit einer Zusatzausbildung "Betriebsmedizin" durchzuführen. In Deutschland dauert diese Zusatzausbildung drei Jahre, in Österreich wiederum 12 Wochen. Die meisten Länder der EU lassen aber nur den Facharzt zu (z.B. Belgien, Schweden etc.) und in Estland ist der Facharzt für Arbeitsmedizin noch gar nicht bekannt (Dies war in Spanien bis Mai 2005 auch der Fall). Die Niederlande kennt sogar eine Sonderstellung, da dort die Arbeitsmedizin in zwei Untergruppen aufgeteilt ist (Betriebs - UND Versicherungsmedizin. Die zweite Gruppe arbeitet vor allem bei Sozialversicherungen und entspricht ca. dem österr. "Chefarzt".)

Selbstverständlich unterliegen auch diese Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht.

Da der Arbeitsmediziner nicht dem Vertragsarztrechtunterliegt, ist er quasi vom Punktwertbefreit, wodurch sein Honorar frei verhandelbar wird.

Der Facharzt für Arbeitsmedizin

Um nach einem absolvierten Medizinstudiumin Deutschland als Facharzt für Arbeitsmedizin tätig zu werden, bedarf es einer fünfjährigen Weiterbildungszeit:

  • 2 Jahre Allgemeinmedizinoder Innere Medizin, davon 1 Jahr Akutkrankenhaus.
  • 3 Jahre Arbeitsmedizin, hierauf kann 1 Jahr in einem anderen Gebiet angerechnet werden
  • 2-3 Jahre praktische Tätigkeit in Arbeitsmedizin inklusive eines 3-monatigen theoretischen Kurses von insgesamt 360 Stunden, welcher in höchstens sechs Abschnitte geteilt werden darf und innerhalb der 60 Monate dauernden Weiterbildung abgeleistet werden soll.

Statistiken

  • Am 1. Januar2001waren 3.521 Arbeitsmediziner registriert, von denen 242 niedergelassen waren. 897 übten keine ärztliche Tätigkeit aus.

Literatur

  • Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt; Markus Vieten, Thieme Verlag, ISBN 3131161051

Weblinks

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V.
  • Georg Etscheit. Arbeitsmedizin: Arbeiten, bis der Arzt kommt.Artikel aus DIE ZEIT 48/2004
  • einrichtungen/kliniken_institute/arbeitsmedizin
  • Verband der Betriebs- und Werksärzte
  • nimbus innovations gmbh
  • EU-Richtlinien
  • Weiterbildungsordnung
  • [1]Zum ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizinpl:Medycyna pracy
Von "http://de.wikipedia.org/Arbeitsmedizin"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitsmedizin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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