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Als Augeninfarkt bezeichnet man die Bildung eines Blutgerinnsels (Thrombose) in der Augenarterie, das die dahinterliegenden Gefäße verstopft. Dabei sieht der Betroffene plötzlich auf einem Augenichts mehr oder nur noch teilweise (Fleck, Trübung). Beim Auftreten eines Augeninfarkts sollte möglichst schnell ein Augenarzt/Augenklinikaufgesucht werden, da sonst die Heilungschancen rapide sinken. Die durch den Augeninfarkt hervorgerufenen Schäden können mittels Lyse-Therapie, chirugischer Dekompression, Laseroder Akupunkturvermindert werden. Bei einer Behandlung innerhalb von 10 Stunden können oft noch deutliche Verbesserungen erzielt werden, nach 20 Stunden und mehr bestehen darauf nur noch geringe Chancen.
Bei Verschluss eines venösem Gefäß:
Es muss später häuftig eine Laserbehandlung (Verödung der Netzhaut) durchgeführt werden, damit Folgeschäden (sog. Netzhautproliferationen) vermieden oder bei Auftreten behandelt werden.
Dies ist wichtig, um dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer krankhaften Augendruckerhöhung durch die Netzhautproliferationen (durch die folgende Kammerwinkelproliferationen -sekundäres Glaukom) kommt.
Bei Verschluss eines arteriellen Gefäß:
Es muss versucht werden auszuschließen, dass eine Riesenzellarteriitis Ursache der Erkrankung ist.
Eine Arteriitis muss hochdosiert mit einem entzündungshemmenden Präparat behandelt werden, da eine unbehandelte Arteriitis häufig weiter Gefäße verschließt und damit die vollständige Erblindung oder den Tod des Erkrankten zu Folge haben kann.
Eine Riesenzellarteriitis ist nur in Ausahmefällen die Ursache.
In der Regel liegen die Risikofaktoren und die Ursachen entsprechen denen des Herzinfarktes vor.
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