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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen über denselben Zugangsweg. Eine Zugänglichkeit über alternative Zugangswege gilt dabei nicht als barrierefrei.

Beispiel: Der Haupteingang eines Gebäudes ist nur über eine Treppe zugänglich und damit für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Es gilt nun nicht als barrierefrei, wenn der Zugang zum Gebäude über eine Rollstuhlrampe am Hintereingang gewährleistet ist, da für Rollstuhlfahrer ein längerer Zugangsweg besteht, als für Menschen, die die Treppe am Haupteingang benutzen können. Barrierefreiheit im Sinne der Definition wäre gewährleistet, wenn sich eine Rollstuhlrampe am Haupteingang befindet oder wenn sich der Haupteingang zu ebener Erde befinden würde.

Definition von Integration Österreich (recht allgemein gehalten): ?Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäudenund Informationenfür alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhlsitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprachehandelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderteoder alte Menschen sind ...?

Der Paragraph 4 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes definiert (schon etwas konkreter) ?Barrierefreiheit? bzw. ?barrierefrei? wie folgt: ?Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischeund visuelleInformationsquellen und Kommunikationseinrichtungensowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfezugänglich und nutzbar sind.?

Ein weiterer Begriff, der oft als Synonymfür ?Barrierefreiheit? steht, ist ?Zugänglichkeit?. Im Bericht der Bundesregierungüber die Lage der behindertenMenschen in Österreichwird Zugänglichkeit als ?eine wesentliche Voraussetzung für ihre [behinderte Menschen Anm.] gesellschaftlicheTeilhabe in allen Lebensbereichen? erklärt. Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbstständigkeitund Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungenin ihrer Umweltmöglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungenund Informationen.

Der Begriff der ?Mobilität? wird im Zusammenhang mit ?Zugänglichkeit? verwendet. ?Mobilität? bezeichnet Bewegungsvorgängevon Menschen in räumlichen und sozialenBereichen. Eine Mobilitätsbehinderungbedeutet also Nachteileim beruflichen und privaten Fortkommen zu haben, sofern nicht die nötigen Voraussetzungengetroffen wurden, um dies zu verhindern (?Barrierefreiheit?).

Da es allerdings die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein utopisches Ideal, dem sich die Realität nur weitesgehend angleichen kann; egal wieviele Hilfen man in einen Gegenstand, eine bauliche Anlage, Software etc. man hinzufügt, wird es wohl immer noch Menschen geben, die es trotzdem nicht benutzen können.


Siehe auch

  • Barrierefreies Bauen, Barrierefreies Interneten:Accessibility

es:Accesibilidad fr:Accessibilité ja:?????? pt:Acessibilidade

Von "http://de.wikipedia.org/Barrierefreiheit"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Barrierefreiheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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