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Gleichstellung (Behinderte)

Unter der Gleichstellung von Behinderten versteht man die Erreichung der Gleichberechtigungund der faktischen Chancengleichheitvon behindertenund nicht behinderten Menschen. In Deutschland sind hierzu folgende Gesetze erlassen worden: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Landesgleichstellungsgesetz. Diese Gesetze gelten jedoch nur für die Träger öffentlicher Gewalt in den Bundes- bzw. Landesbehörden.

Weblinks

  • www.bmgs.bund.de- Gesetzestexte zur Gleichstellung Behinderter
  • bundesrecht.juris.de- Gesetzestexte zur Gleichstellung Behinderter
  • www.lvr.de- Zur beruflichen Gleichstellung Behinderter

Siehe auch

  • Gleichstellung
  • Gleichstellung (Geschlecht)
  • Gleichstellung (Homosexuelle)
  • Gleichstellung (Migranten)
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen(Deutschland)
  • Landesgleichstellungsgesetz(Deutschland)
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