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Unter der Gleichstellung von Behinderten versteht man die Erreichung der Gleichberechtigungund der faktischen Chancengleichheitvon behindertenund nicht behinderten Menschen. In Deutschland sind hierzu folgende Gesetze erlassen worden: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Landesgleichstellungsgesetz. Diese Gesetze gelten jedoch nur für die Träger öffentlicher Gewalt in den Bundes- bzw. Landesbehörden.
Weblinks
- www.bmgs.bund.de- Gesetzestexte zur Gleichstellung Behinderter
- bundesrecht.juris.de- Gesetzestexte zur Gleichstellung Behinderter
- www.lvr.de- Zur beruflichen Gleichstellung Behinderter
Siehe auch
- Gleichstellung
- Gleichstellung (Geschlecht)
- Gleichstellung (Homosexuelle)
- Gleichstellung (Migranten)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen(Deutschland)
- Landesgleichstellungsgesetz(Deutschland)
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Seitenkategorien: Diskriminierung| Grundrechte| Behinderung| Wertvorstellung
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