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Invalidität hat zwei Bedeutungen:
- Eine Person, die invalid ist, also dienst- oder arbeitsunfähig, aufgrund von Krankheit oder Gebrechen.
- ferner: "Ungültig", "nicht wahr", also das Gegenteil von valide.
Herkunft des Wortes:
Das Wort Invalid stammt aus dem Französischen und wurde (im Mittelalter) für die Verwundeten (Les Invalides, Invalidendom) eingesetzt, das auf das lateinische invalidus (=kraftlos, schwach, hinfällig) zurückgeht. Im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde es dann verdeutscht (da seit der RenaissanceFranzösisch die Modesprache gehobener Gesellschaften war).
Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland allgemein gegen Invalidität versichert. Die Invalidenversicherung heißt seit der Rentenreform von 1957 allerdings Arbeiterrentenversicherung
Sehr oft will man mit dem Begriff "invalid" bzw. "Invalidität" das Thema Behinderung ansprechen. Auf Grund der Wortherkunft und der lateinischen Übersetzung als "ungültig" empfinden es immer mehr Behinderte als diskriminierend, sich als ungültig bzw. invalid bezeichnen zu lassen. Deshalb sollte man statt dessen die Begriffe "behindert" bzw. "Behinderung" verwenden.
Siehe auch: Euphemismus-Tretmühle
Siehe auch: Invalidenhaus
Seitenkategorien: Schaden| Behinderung
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