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Unter dem Oberbegriff Sinnesbehinderung werden solche Behinderungenzusammengefasst, die die Fern-Sinneskanäle(Gehörsinnund Gesichtssinn) betreffen.
Die anderen Sinne (Nah-Sinneskanäle: Geruchssinn, Geschmackssinnund Tastsinn) werden aus sonderpädagogischerSicht nicht als in erster Linie zu fördernde Behinderungen angesehen, wobei auch hier Förderung begleitend bzw. ergänzend ansetzt.
Die Fern-Sinneskanäle erhalten allerdings als wichtige Träger der Informationsaufnahme besondere sonderpädagogische Beachtung.
Zu den Sinnesbehinderungen zählen Hörbehinderungen(Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit), Sehbehinderungen(Blindheit, Fehlsichtigkeit) und Taubblindheit.
Zur Förderung von Menschen mit einer Sinnesbehinderung gibt es speziell ausgebildete Sonderschullehrerund spezielle Fördereinrichtungen, die beginnend mit der Frühförderungüber die Schule bis in die Berufsschule und -ausbildung reichen.
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