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Ambulante Operation

Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgischeLeistungen, die in der Praxis oder im Krankenhausohne anschließende Übernachtung (Hospitalisation) erbracht werden.

Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung und der Patient dies zulassen. So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden. Gerade für die Nachsorge einer solchen Behandlung spielt die Kooperation von Krankenhaus und niedergelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten) eine wichtige Rolle.

Weblinks

  • Aktuelle Rechtsprechung und Grundlagen
  • Bundesverband für Ambulantes Operieren
  • Leitlinie für ambulantes Operieren bzw. Tageschirurgie
Von "http://de.wikipedia.org/Ambulante_Operation"



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